Sinn und Zweck von unterschiedlichen AGB

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    im Bezug auf die Nachricht:

    Kann mir mal bitte jemand plausibel erklären, was der Mist überhaupt soll? Was haben ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen mit den einzelnen Portalen zu tun? Wenn für jedes Portal ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen erstellt werden, was ist daran bitte noch ALLGEMEIN? Wollt Ihr in Zukunft jeder Rechnung individuelle AGB beilegen?

    Alle Portal-Spezifika haben in den AGB nichts verloren!

    Das ist doch nur ne Masche von Händlerbund & Co um ein breites Portfolio mit hoher Abrechnungsdichte zu haben...


    Etwas genervte Grüße,
    Stefan

  • Der Grund für die unterschiedlichen AGB´s liegt an den einzelnen Portalen. Aus Sicht des Käufers, scheinen die meiste Portale immer gleich zu sein. Aus Sicht eines Juristen ist dies jedoch leider oft nicht der Fall.

    Wie bekannt sein dürfte, fallen duchaus " Kleinigkeiten ", jur. gesehen, nicht mehr in die Kategorie " Bagatelle " sondern wurden bzw. werden von den Gerichten als schwerwiegender Verstoß gewertet. Der jur. Laie kann diese " schwerwiegenden Verstöße " oftmals nicht nachvollziehen.

    Heutzutage werden im Regelfall keine harten Verstöße ( z.B. Widerrufsbelehrung fehlt komplett ) abgemahnt, sondern meist nur Kleinigkeiten. Eben diese Kleinigkeiten, wo sich die meisten Leute an den Kopf greifen, das so etwas überhaupt abmahnbar ist.

    Dann gibt es auch noch den klassischen zivilrechtlichen Teil, z.B. wenn es zu Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer kommt. Wenn da die AGB eben nicht passend auf das jeweilige Portal angepasst ist, kommt es häufig vor, dass der Verkäufer den Kürzeren zieht.

    Streng genommen braucht man eigentlich gar keine AGB. Da aber fast jedes Portal seine jur. Fallstricke ( Unklarheiten bzw. Ungereimtheiten ) hat, geht es eben nicht mehr ohne AGB. Eben um diese Unklarheiten klar zu stellen, braucht man eine AGB. Wobei man selbst mit einer AGB nicht alles klarstellen kann. Eigentlich dürfte man bei amazon, beispielsweise, gar nichts mehr verkaufen. Ein Rechtssicherer Verkauf ist dort selbst mit AGB eigentlich nicht möglich.

    Mir persönlich gehen diese ständigen Änderungen auch ganz gewaltig auf die Nerven. Wir Händler haben eigentlich Anderes zu tun, als ständig die Widerrufsbelehrung und/oder AGB zu ändern.

    Wenn man beispielsweise bei ZVAB richtig verkaufen will, müsste unter jeder Artikelbeschreibung eigentlich noch ein Zusatztext hin. Das beispielsweise ist aktuell gar nicht möglich, weil man mit whbook nur einen Zusatztext bei amazon hinzufügen kann ( wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe - lasse mich da gerne auch eines Besseren belehren )

    Zitat

    3. Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular
    Der Kunde muss vor der Bestellung über die AGB und Kundeninformationen sowie das Widerrufsrecht einschließlich Muster-Widerrufsformular informiert werden. Da ZVAB hierfür keine entsprechenden Schaltflächen zur Verfügung stellt, sondern nur die Angabe auf Ihrer Anbieterseite ermöglicht, ergänzen Sie bitte in der Artikelbeschreibung den folgenden Hinweis:
    AGB und Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular finden Sie bei den Anbieterinformationen

  • ..außerdem argumentiert der Händlerbund, dass die Bestellabläufe auf den Portalen unterschiedlich verlaufen und dass der Kunde über den Ablauf informiert werden muss.

    Für "Achtung-Buecher.de bekomme ich keine Rechtstexte vom Händlerbund (lohnt sich angeblich nicht), die meisten Plattformen sind jedoch abgedeckt.
    Auch "order-control" benutze ich aus diesem Grund nicht.

    WH könnte doch mit dem Händlerbund etwas aushandeln, damit ein rechtsicherer Verkauf möglich wird...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von andreas

    ..außerdem argumentiert der Händlerbund, dass die Bestellabläufe auf den Portalen unterschiedlich verlaufen und dass der Kunde über den Ablauf informiert werden muss.

    Das ist doch Schwachsinn. (vom Händlerbund)

    Zitat von andreas

    Für "Achtung-Buecher.de bekomme ich keine Rechtstexte vom Händlerbund (lohnt sich angeblich nicht), die meisten Plattformen sind jedoch abgedeckt.
    Auch "order-control" benutze ich aus diesem Grund nicht.

    Zahlst du pro Plattform extra an den Händlerbund?

    Zitat von andreas

    WH könnte doch mit dem Händlerbund etwas aushandeln, damit ein rechtsicherer Verkauf möglich wird...

    Wir setzen uns mit denen mal in Verbindung, was das alles soll.

    Gruß,
    Stefan

  • Zitat

    Zahlst du pro Plattform extra an den Händlerbund?

    nein! Aber ich gebe die Plattformen an und die stellen mir die Texte zur Verfügung -bei Achtung-Bücher gibt es aber "mangelnde Mitgliederanfragen"
    sodass es sich für den Händlerbund nicht lohnt passende Rechtstexte zu erstellen...

  • Zitat

    Für "Achtung-Buecher.de bekomme ich keine Rechtstexte vom Händlerbund (lohnt sich angeblich nicht), die meisten Plattformen sind jedoch abgedeckt.
    Auch "order-control" benutze ich aus diesem Grund nicht.

    Verstehe ich nicht, ehrlich gesagt. Was hast du für ein Paket vom Händlerbund gebucht ?

    Was man nicht machen kann, den Shop Achtung Bücher entsprechend beim Händlerbund einzurichten. Das liegt allerdings daran, das bei Achtung Bücher keine Übersicht möglich ist.

  • da ich (fast) von Anfang an beim Händlerbund dabei war, bin ich (noch) als Premium-Mitglied eingestuft (aber wesentl. günstiger als die jetzigen Beiträge)

  • Zitat von andreas

    da ich (fast) von Anfang an beim Händlerbund dabei war, bin ich (noch) als Premium-Mitglied eingestuft (aber wesentl. günstiger als die jetzigen Beiträge)

    Das wäre jetzt also das unlimited Paket für 39,90 Euro beim Händlerbund ?

  • Zitat von Stefan

    Das ist doch Schwachsinn. (vom Händlerbund)

    Gruß,
    Stefan

    Leider nicht, da der Vertragsschluss z.B. bei eBay schon mit der Bestellung des Kunden zustande kommt, bei den anderen Portalen kann man das so gestalten, dass er erst mit der Annahme durch den Händler wirksam wird (invitatio ad offerendum). Theoretisch bräuchte man also mind. 2 verschiedene AGB ...