Novelle Buchpreisbindungsgesetz in Deutschland

  • Zum 01.01.2016 soll das Buchpreisbindungsgesetz in Deutschland novelliert werden und dann auch E-Books (pdf) umfassen. Das Gleiche gab es ja letztes Jahr bereits in Österreich.

    Für deutsche Antiquare ändert sich dadurch zwar erstmal nichts, gebrauchte (Print-) Bücher und Mängelexemplare fallen auch weiterhin nicht unter das BuchPrG.

    Interessant ist aber, dass eine bisherige Regelung ("Die Preisbindung gilt nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes") ebenfalls komplett wegfallen soll:

    Zitat

    Der bisherige § 4 BuchPrG, wonach grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU nicht der Preisbindung unterfallen, wird gestrichen. In Zukunft wird also keine Unterschied mehr gemacht, von wo das Buch verkauft wird. Entscheidend ist, dass das Buch an Letztabnehmer in Deutschland verkauft wird. Dann ist stets der für Deutschland festgesetzte Preis einzuhalten.


    Quelle: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuel…des-buchprg.htm

    D.h., dass all die UK und US (und AT :) ) Verkäufer auf amazon und eBay dann auch den für Deutschland festgesetzten Ladenpreis für preisgebundene "Neu"-Bücher einhalten müssen.

    Das ist einerseits gut, weil damit der Druck von den Gebrauchtpreisen genommen werden kann. Bisweilen kann man ja kaum mit den Angeboten für Neubücher aus dem Ausland mithalten.
    Anderseits habe ich immer noch meine Zweifel, ob das mit dem politisch gewünschten offenen (Frei-)Handel vereinbar ist.

    Aber die EU-Kommission hat ja jüngst verlauten lassen, dass auch mit Freihandelsabkommen wie TTIP nicht an 'unserer' Buchpreisbindung gerüttelt würde: http://www.boersenblatt.net/artikel-freiha…en.1031028.html

    Ich finde das jedenfalls ein spannendes Thema, das man im Auge behalten sollte als Buchverkäufer, egal ob "neu" oder "antiquarisch" ...

  • Heute hat der Änderungsvorschlag das Kabinett passiert und muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, was aber als reine Formsache angesehen wird.

    Was sich für (Online-)Händler ändern wird, ist hier ganz gut zusammengefasst:

    http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/02/03/buc…bindung-ebooks/

    Natürlich betrifft das nur "Neubuch"-Händler, gebrauchte Bücher fallen auch weiterhin nicht unter die Buchpreisbindung. Wobei es da bei E-Books ja (bisher noch) nicht gibt ;)

  • Noch ein Zwischenupdate:

    Der Gesetzesvorschlag [pdf] hat die erste Lesung im Bundestag passiert und wird nun in den Ausschüssen beraten. Voraussichtlich im September 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

    Das ändert sich dann:
    - Preisbindung gilt auch für E-Books*
    - Preisbindung gilt auch für für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes an Käufer in Deutschland

    Das ändert sich vorerst nicht:
    - keine Preisbindung für Hörbücher
    - keine Preisbindung für Kalender
    - "Absatzförderungsmaßnahmen" beim Verkauf preisgebundener Bücher, sofern hierdurch ein Preiswettbewerb begründet oder dem Käufer oder einem Dritten eine wirtschaftliche Vergünstigung gewährt wird bleiben erstmal unreguliert, solange es noch keine ganz eindeutige Rechtsprechung bwz. obergerichtliche Entscheidung gibt.

    Quelle: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuel…dungsgesetz.htm

    Sternchennachtrag 29.04.
    * außer für Selbstpublisher, da deren E-Books "nicht als verlags- oder buchhandelstypisch" nach § 2 Absatz 1 Satz 3 anzusehen sind, und für Flatrate-, Miet- und Abo-Modelle, da hier kein dauerhafter Zugriff gegeben ist.
    Quelle: http://www.buchreport.de/nachrichten/na…t-kein-buch.htm

    Das wird noch lustig :D

  • Wie angekündigt ist das Gesetz in der novellierten Form heute in Kraft getreten.

    Die wichtigsten Änderungen noch einmal zusammengefasst und eine Erläuterung, wie das denn nun für Selbstpublisher auszulegen sei*, findet sich hier:

    http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuel…16-in-kraft.htm

    *

    Zitat

    In der Tat ist diese Formulierung missverständlich. [...] Das letzte Wort zu dieser Frage werden voraussichtlich eines Tages die Gerichte haben.

  • Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gekippt hat, steht die seit September gültige Neuregelung der grenzübschreitenden Buchpreisbindung (erwartbar) auch wieder unter Diskussion.

    Der Börsenverein beschwichtigt zwar:

    Zitat

    Wir sehen im Moment keine akute Gefahr für die deutsche Buchpreisbindung. Der Europäische Gerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Buchpreisbindung im grenzüberschreitenden Bereich beschäftigt. Darin hat das Gericht in ständiger Rechtsprechung nationale Preisbindungssysteme für grundsätzlich vereinbar mit EU-Recht erklärt, da die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung eines vielfältigen Buchmarkts Beschränkungen des freien Warenverkehrs rechtfertigt. Wir gehen zusammen mit der Bundesregierung davon aus, dass das abgeänderte Buchpreisbindungsgesetz, das die Preisbindung auch im grenzübergreifenden Verkehr wirken lässt, europarechtskonform ist.


    doch aus Sicht des Vorsitzenden der Monopolkommission, Achim Wambach, lässt sich das Urteil auf die Buchpreisbindung übertragen:

    Zitat

    Die Entscheidung des EuGH deutet darauf hin, dass auch die von der Monopolkomission kritisierte und kürzlich auf E-Books erweiterte gesetzliche Buchpreisbindung nicht mehr ohne Weiteres zu halten sein dürfte, sagte Wambach der „Rheinischen Post“ (20.10.). Die Buchpreisbindung beschränkt den freien Warenverkehr in ähnlicher Weise wie die Preisbindung für Arzneimittel


    Quelle: https://www.buchreport.de/2016/10/20/fix…cher-in-gefahr/

    Dem gegenüber ist der oberste Preisbindungstreuhänder überzeugt:

    Zitat

    Die EuGH-Entscheidung zur Arzneimittelpreisbindung sei nicht übertragbar auf den deutschen Buchmarkt, sagt Dieter Wallenfels


    Quelle: https://www.boersenblatt.net/artikel-kommen…ls.1244890.html

    Es bleibt also spannend, wie sich die deutsche Buchpreisbindung entwickelt ...