IDO - Abmahnverein wieder unterwegs

    • Offizieller Beitrag

    Heute schon wieder 2 Verkäufer, die vom IDO abgemahnt wurden. Beim nächsten der kommt, stelle ich meine Arbeitszeit dem Verband in Rechnung. Pro korrigiertem eBay-Artikel versteht sich.

    Kann bitte mal jemand schreiben (gerne auch als PM), was genau abgemahnt wurde und was man in die AGB reinschreiben muss, um nicht abgemahnt zu werden? Dann veröffentliche ich das hier.

    Es kann doch nicht wahr sein, dass mit Abmahnungen und fragwürdigen AGB von Rechtsverdrehern mehr verdient wird, als mit dem Buchverkauf an sich. Ich habe keine Lust mehr auf irgendwelche AGB-Verkäufer im Internet hinzuweisen, wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Abgemahnt werden folgende Punkte. Die Zitate sind Texte aus AGB, die ich so bei eBay gefunden habe. Ich stell Sie euch mal kostenlos zur Verfügung :)

    - keine Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren

    Zitat

    Mängelhaftung(Gewährleistung)
    Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
    Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

    Zitat

    Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

    - das der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist

    Zitat

    Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext bei eBay archiviert und kann vom Kunden unter Angabe der entsprechenden Artikelnummer für die Dauer von 90 Tagen nach Vertragsschluss unter http://www.ebay.de kostenlos abgerufen werden. Zur Anzeige der Artikelseite mit dem Vertragstext kann der Kunde die zugehörige Artikelnummer in das auf der eBay-Startseite vorhandene Suchfeld eingeben und auf den Button "Finden" klicken.

    Zitat

    Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert, ist dem Kunden aber nicht frei zugänglich.


    Falls ihr noch weitere Varianten habt, hängt sie bitte einfach unten an. Danke!

  • Danke für die Informationen, Stefan!

    Ich lese deinen letzten Beitrag so, dass die Zitate von Angeboten stammen, die NICHT abgemahnt wurden. Meiner Einschätzung nach reichen diese Informationen in den AGB, wer zu diesen Punkten aber nicht oder falsch informiert, ist eventuell zu recht abgemahnt worden.

    Die betroffenen Händler sollten unbedingt sofort Rechtsbeistand einholen und nicht gleich zahlen/Unterlassungserklärung abgeben. Ein kurze Internet-Suche nach diesem offenbar sehr umtriebigen "Verein" ergab HInweise, dass die Abmahnungen rechtsmißbräuchlich sein könnten, dass sollten die Händler auf jeden Fall prüfen lassen.

    Eine gute Einführung in alle Änderungen, die man seit Einführung der Verbraucherrechtlinie seit 13.06.2014 beachten muss, gibt es hier:
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/06/13/ver…linie-in-kraft/

  • Hier noch zwei mögliche Varianten:

    Zitat

    Der Vertragstext wird einschließlich der Bestellung bei uns gespeichert, auf Wunsch senden wir Ihnen den Vertragstext einschließlich der vorliegenden AGB zu.

    Zitat

    Der Vertragstext wird durch mich nicht gespeichert und ist dem Kunden nach dem Vertragsschluss über mich nicht zugänglich.

    Der folgend verlinkte Artikel nimmt Bezug auf die Sichtbarkeit von Vertragsdaten in Log-In-Bereichen von Shops - @ Stefan: Hier wäre eine Info von Dir hilfreich, wie lange denn die Vertragsdaten in Order-Control für den Kunden sichtbar sind
    http://www.trustedshops.de/shop-info/info…gewahrleistung/

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Toxa

    @ Stefan: Hier wäre eine Info von Dir hilfreich, wie lange denn die Vertragsdaten in Order-Control für den Kunden sichtbar sind

    Order-Control speichert die Vertragsdaten maximal 30 Tage nach dem Rechnungsdruck. Es sei denn, der Kunde nutzt die optionale Möglichkeit, die Daten dauerhaft für sich zu speichern.

  • Danke, Stefan!

    P.S. Gestern noch vergessen: Dieser einfache Satz zur Mängelhaftung ("Es gilt die...") ist m.W. nach ausreichend, mehr muss man dazu nicht schreiben (bevor man noch ein falsches Wort schreibt... :roll: ).