Ab 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Damit einher geht auch eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die online Kaufverträge mit Verbrauchern abschließen.
Mehr dazu hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/01/07/ver…-9-januar-2016/
(Bitte auch die Kommentare und Antworten unter dem Artikel lesen, dort wird einiges noch ein bisschen klarer)
Das ganze ist ein ziemlich verrückter Bürokratie-Wahnsinn , weil die Plattform zur Online-Schlichtung aktuell noch gar nicht funktioniert. Und auch ist noch kein deutsches Gesetz dazu verabschiedet, genausowenig existiert ein (genereller) Zwang, sich an einer solchen Schlichtungstelle überhaupt zu beteiligen. Trotzdem muss man der Informationspflicht nachkommen, und auf die Plattform verlinken, z.B. in den AGB oder im Impressum. Das gilt sowohl für Angebote im eigenen Internet-Shop als auch auf amazon, eBay usw.
Noch etwas Hintergrund und einen möglichen Mustertext gibt es hier: http://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps…orm-ab-9.1.2016
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte im Zweifel an den Rechtsanwalt des Vertrauens wenden oder etwaige AGB-Formulierungen unabhängig prüfen lassen!
Edit: Habe gerade gesehen, das Stefan das auf buchfreund bereits implementiert hat. Vielen Dank!
Und auch booklooker ist schon so weit: http://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?f=8&t=17891