Der BHG hatte gestern einen - für alle Verkäufer, die paypal als Zahlungsmethode anbieten - interessanten Fall zu entscheiden:
Kann der Verkäufer vom Käufer die erneute Zahlung des Kaufpreises (oder Herausgabe der Sache) verlangen, wenn ein Käuferschutzfall zugunsten des Käufers von paypal entschieden wurde und dieser den Kaufpreis von paypal erstattet bekam?
Kurz Antwort: Ja!
Mehr Informationen z.B. hier: http://shopbetreiber-blog.de/2017/11/22/bgh…-erneut-zahlen/