Danke
Weil mich so rechtliche Themen interessieren, hab ich ein bisschen weiter recherchiert. Auf meine Anfrage an Herrn RA Christian Solmecke von antiquariatsrecht.de bekam ich aber erstmal leider nur von einer Mitarbeiterin die Antwort:
Zitat
Leider können wir uns nicht zum neuen Preisbindungsgesetz in Österreich äußern, da wir ausschließlich mit den deutschen Vorschriften vertraut sind.
Meine - also nicht rechtsanwaltlich verifizierten - Schlussfolgerungen:
Möglichkeit 1)
Es bleibt alles wie gehabt. Durch die bereits zitierte Ausnahme in §5 des österreichischen Buchpreisbindungsgesetztes ändert sich für deutsche Versender nix, da sich durch den Unterschied im umgerechneten gebundenen Ladenpreis (MwSt. für gedruckte Bücher weicht in AT z.Z. um 3% ab) die absoluten Preise also auch um nicht mehr als 5% unterscheiden.
Ausnahme: wurde durch einen Importeur ein ganz anderer Ladenpreis festgesetzt.
Möglichkeit 2)
Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz wird - wie in 2009 bereits einmal geschehen - vom EuGH wieder gekippt.
Damals wurde beanstandet, dass die für Deutschland festgesetzten Preise nicht grenzüberschreitend auch für AT gelten dürfen, da dies eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstelle:
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrec…isbindung-38866
Das wurde korrigiert, indem für AT eigene Preise festgesetzt werden müssen. Aber ob das neue Konstrukt mit EU-Recht vereinbar ist, darf angezweifelt werden:
http://futurezone.at/netzpolitik/wi…ooks/87.718.296
Zitat
Dass die für Bücher geltende Ausnahme des grenzüberschreitenden Internethandels aus dem Gesetz gestrichen wird, sei wettbewerbsrechtlich bedenklich.
Dies sehen auch die Experten von Dorda Brugger Jordis ähnlich. Die Änderung des Gesetzes durch den Initiativantrag sei im Hinblick auf das EU-Recht bezüglich der Warenverkehrsfreiheit „rechtlich problematisch“. „Das könnte dazu führen, dass Österreich mit seiner Regelung wieder beim EuGH landet“.
Möglichkeit 3)
Das ganze ist als akademisch anzusehen, da die deutschen Preisbindungswächter bereits festgestellt haben:
Zitat
Eine Preisbindung "über die Grenze hinweg" ist aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig.
http://www.boersenverein.de/de/portal/glos…r=O&wort=188681
Möglichkeit 4)
Das hat schon alles seine Richtigkeit so.
Da weder das börsenblatt noch andere Fachmedien (mit einer Ausnahme) dazu Stellung bezogen haben, herrscht nun also eine gewisse Unsicherheit, was denn zutrifft
Da aber bestenfalls Zweifel an der aktuellen Regelung bestehen, haben wir erstmal den Versand preisgebundener Neubücher nach AT ausgeschlossen.
Alles weitere wird man abwarten und beobachten müssen ...