Beiträge von kleinerMUC

    Kleiner Schubs von mir ;)

    Hab beim letzten Mal vergessen, auf das Offensichtliche hinzuweisen: Die Angebote müssen natürlich gut in der generischen google-Suche gefunden werden! (google-Shopping kann in der jetzigen Form wohl getrost außen vor gelassen werden) Also sitemaps, sprechende URLs, Titel/Autor/ISBN möglichst als Überschrift H1 oder H2 und Daten für google strukturieren und der ganze Kram. Aber das weiß Stefan ja auch so ...

    In welchem der kommenden Quartale kann man denn schon mal mit einem Test rechnen? Biete mich gern als "Versuchskaninchen" an!

    Ich kann das von Buchtreppe geschilderte Problem genauso nachvollziehen und bin in manchen Situationen leider ziemlich genervt davon ...

    Es spielt offenbar keine Rolle, wonach Rechnungen gefiltert werden. Ist erstmal eine Trefferliste vorhanden und ich gehe in eine Rechnung, kann ich theoretisch über die Pfeile rechts oben in den gefilterten Rechnungen blättern (siehe Screenshot 4 von Buchtreppe).

    Dabei vergrößert sich der Fensterinhalt aber bei jedem Mal ein bisschen mehr und nach spätesten 2-3 "Sprüngen" - egal ob vor oder zurück - verschwinden einzelne Funktionen aus dem Blickfeld.

    Wenn ich nun die vom Bestellscan auf "Vorausrechnung" angelegten Rechnungen (das ist auch so ein Bug, in der Konfiguration ist "Rechnung" grundsätzlich voreingestellt) auf Rechnung umstellen will, muss ich jedesmal Rechnung bearbeiten klicken -> umstellen -> Rechnung schließen -> nächste Rechnung wählen -> Rechnung bearbeiten klicken usw.

    Vielleicht hat es was damit zu tun, dass in der Konfiguration unter Bildschirmanpassung ein Vergrößerungswert eingetragen ist; aber beim Blättern in der Trefferliste sollte es nicht jedesmal vergrößern.

    Herr RA Solmecke hat sich nun doch noch auf meine Anfrage auf antiquariatsrecht.de geäußert:

    Zitat

    Alle deutschsprachigen Bücher, E-Books und Musikalien unterliegen beim Verkauf nach Österreich der dortigen Preisbindung. Diese Regelung gilt gemäß § 2 Ziff. 3 BPrBG auch für Letztverkäufer, mithin solche Personen, die gewerbsmäßig Waren im Sinne des § 1 an Letztverbraucher veräußern. Nach dieser Lesart müssen sich deutsche Onlinehändler beim Verkauf von Büchern und E-Books (sowie Musikalien) nach Österreich an die dortige von den Verlegern festgelegten Preise halten.


    Quelle: http://www.antiquariatsrecht.de/aenderung-des-…-haendler-2102/


    Auch wenn weiterhin Zweifel an der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung bestehen dürften, (im Vergleich zum deutschen Buchpreisbindungsgesetz schreibt Herr RA Solmecke: )

    Zitat

    Gemäß § 4 Abs. 1 [des deutschen] Buchpreisbindungsgesetz gilt die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass die Preisbindung nur innerhalb des Bundesgebietes gilt. Das österreichische BPrBG sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Dementsprechend scheint der österreichische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Preisbindung geregelt zu haben.


    trifft also Möglichkeit 4 erstmal mit allen Konsequenzen für deutsche Versender zu:

    Zitat

    Insoweit ist deutschen Händlern anzuraten beim Verkauf von Büchern und E-Books nach Österreich die dortige Preisbindung zu beachten, um Abmahnungen zu vermeiden.

    Zitat

    Wegen einer Softwarepanne wurden am Freitag in Großbritannien Hunderte Produkte im Amazon Marketplace für 0,01 Pfund verkauft.

    Quelle: http://heise.de/-2490907

    Tja, was soll man dazu noch sagen. Immer möglichst der billigste Anbieter zu sein, ist für manches Geschäftsmodell wohl unabdingbar geworden (Mops, reBuy), aber wenn die Technik hinter der Preisanpassung mal spinnt, passiert eben sowas. Die dadurch aufgelaufenen Verluste treiben nun wohl einige betroffene Händler in den Konkurs. Wer's nicht bemerkt - und bei weitgehender Automatisierung der Bestellabläufe geht das schnell - und die Waren für 1 Penny verschickt hat, ist nun der Gelackmeierte. Die Ankündigung, dass die Verkäufer für diese Panne von amazon "nicht bestraft" würden, hilft da auch nicht weiter ...

    Zitat

    Sammler können auf Amazon.coms Marketplace nun statt des geforderten Preises [...] auch selbst einen niedrigeren Preis vorschlagen, als der Verkäufer angegeben hat. Der Verkäufer kann dann annehmen, ablehnen oder eine Gegenofferte unterbreiten.

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/mel…ot-2486992.html

    Diese Funktion wird zunächst nur auf amazon.com in ausgewählten Sammler-Kategorien getestet, soll später aber auf weitere Kategorien ausgeweitet werden. Die neue Funktion ist nicht vorgesehen für Produkte, bei denen Amazon selbst der Verkäufer ist.
    Dass das dann aber auch von Händlern auf Market-Place angebotene gebrauchte Bücher betreffen wird, vermute ich doch stark.

    Die Pressemitteilung (in englisch) dazu gibt es hier:
    http://phx.corporate-ir.net/phoenix.zhtml?…icle&ID=1995987

    Nicht nur eBay guckt sich also Funktionen vom großen Konkurrenten ab, sondern es geht auch umgekehrt ;)

    Danke :oops:

    Weil mich so rechtliche Themen interessieren, hab ich ein bisschen weiter recherchiert. Auf meine Anfrage an Herrn RA Christian Solmecke von antiquariatsrecht.de bekam ich aber erstmal leider nur von einer Mitarbeiterin die Antwort:

    Zitat

    Leider können wir uns nicht zum neuen Preisbindungsgesetz in Österreich äußern, da wir ausschließlich mit den deutschen Vorschriften vertraut sind.


    Meine - also nicht rechtsanwaltlich verifizierten - Schlussfolgerungen:

    Möglichkeit 1)
    Es bleibt alles wie gehabt. Durch die bereits zitierte Ausnahme in §5 des österreichischen Buchpreisbindungsgesetztes ändert sich für deutsche Versender nix, da sich durch den Unterschied im umgerechneten gebundenen Ladenpreis (MwSt. für gedruckte Bücher weicht in AT z.Z. um 3% ab) die absoluten Preise also auch um nicht mehr als 5% unterscheiden.
    Ausnahme: wurde durch einen Importeur ein ganz anderer Ladenpreis festgesetzt.

    Möglichkeit 2)
    Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz wird - wie in 2009 bereits einmal geschehen - vom EuGH wieder gekippt.
    Damals wurde beanstandet, dass die für Deutschland festgesetzten Preise nicht grenzüberschreitend auch für AT gelten dürfen, da dies eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstelle:
    http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrec…isbindung-38866

    Das wurde korrigiert, indem für AT eigene Preise festgesetzt werden müssen. Aber ob das neue Konstrukt mit EU-Recht vereinbar ist, darf angezweifelt werden:
    http://futurezone.at/netzpolitik/wi…ooks/87.718.296

    Zitat

    Dass die für Bücher geltende Ausnahme des grenzüberschreitenden Internethandels aus dem Gesetz gestrichen wird, sei wettbewerbsrechtlich bedenklich.

    Dies sehen auch die Experten von Dorda Brugger Jordis ähnlich. Die Änderung des Gesetzes durch den Initiativantrag sei im Hinblick auf das EU-Recht bezüglich der Warenverkehrsfreiheit „rechtlich problematisch“. „Das könnte dazu führen, dass Österreich mit seiner Regelung wieder beim EuGH landet“.

    Möglichkeit 3)
    Das ganze ist als akademisch anzusehen, da die deutschen Preisbindungswächter bereits festgestellt haben:

    Zitat

    Eine Preisbindung "über die Grenze hinweg" ist aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig.


    http://www.boersenverein.de/de/portal/glos…r=O&wort=188681

    Möglichkeit 4)
    Das hat schon alles seine Richtigkeit so.

    Da weder das börsenblatt noch andere Fachmedien (mit einer Ausnahme) dazu Stellung bezogen haben, herrscht nun also eine gewisse Unsicherheit, was denn zutrifft

    Da aber bestenfalls Zweifel an der aktuellen Regelung bestehen, haben wir erstmal den Versand preisgebundener Neubücher nach AT ausgeschlossen.

    Alles weitere wird man abwarten und beobachten müssen ...

    Heute (1.12.2014) tritt in AT das Buchpreisbindungsgesetz in erneuerter Fassung in Kraft.

    Das betrifft auch Händler in Deutschland, die preisgebundene Neuware anbieten und Bestellungen nach AT ermöglichen. In der aktualisierten Fassung gelten die für Österreich gebundenen Preise nämlich auch beim grenzüberschreitenden Online-Handel.

    Den Wortlaut des Gesetzes gibt es hier:

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20000789

    Eine Besonderheit des österreichischen Buchpreisbindungsgesetzes ist, dass immer ein Ladenpreis festgesetzt werden muss. Ladenpreis aufgehoben (Meldenummer 19) gibt es dort nicht. Die im VLB genannten Preise für AT sind einzuhalten. Allerdings unterliegen Mängelexemplare wie bei uns nicht nicht der Preisbindung.

    amazon hat in den Verkäufer-News ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Neubuchbestellungen nach AT dem Kunden der österreichische Ladenpreis berechnet werden muss. (Das börsenblatt war in seiner Meldung dazu leider nicht so konkret)
    Der weicht aufgrund des anderen MwSt-Satzes meist vom deutschen Ladenpreis ab. Er darf laut §5 des österreichischen Buchpreisbindungsgesetzes lediglich bis zu maximal 5% unterschritten werden. Eine amazon.at Seite gibt es übrigens nicht, österreichische Kunden bestellen über amazon.de mit.

    Wer also auch preisgebundene Neuware anbietet, oder in buchfreund den libri-Service für Neubücher aktiviert hat, sollte hier reagieren und erstmal den Versand nach AT ausschließen.

    Ziel der Gesetzesänderung war, dass auch eBooks preisgebunden werden [pdf]. Allerdings ist das österreichische Parlament mit diesem Vorstoß wohl über das Ziel hinaus geschossen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses neue Gesetz lange Bestand haben wird, eine grenzüberschreitende (Buch-)Preisbindung ist rechtlich in der EU eigentlich nicht zulässig ... auch wenn in dem pdf zur Begründung eine Reihe von EuGH-Entscheidungen herangezogen werden, nach denen es angeblich doch gehen soll. Na, warten wir mal ab.

    Zitat von Toxa

    Ausstehende Bestellungen sind bei Ama eigentlich grundsätzlich auf der Katalogseite nicht mehr sichtbar


    Da hast Du völlig Recht. Aber diese Bestellungen sind eben auch noch nicht in whBook als Rechnung angelegt und der Bestand wurde dort auch noch nicht entsprechend verringert. Mit dem nächsten Katalogupload wird das fragliche Angebot dann also wieder eingestellt (die Bestandsreduzierung bei amazon wird 'überschrieben') und kann erneut gekauft werden.

    Etwas ähnliches hat ja auch Franklin kürzlich berichtet: http://www.lesekauz.de/viewtopic.php?…&start=10#p1323

    Die amazon-Hilfeseite rät für diesen Fall, die betroffene zweite Bestellung einfach zu erstatten.

    Das ist für den Kunden sicher nicht zufriedenstellend, aber "schöner" geht es leider nicht ...
    (Außer man gerät an so nette Verkäufer wie Dich, die ein [auch teureres] Ersatzexemplar besorgen ;) )

    Zitat von Franklin

    Grausam.


    Das trifft die Situation leider ziemlich genau. Auch wenn du was anderes gemeint hattest.

    Bei uns hängen zurzeit Bestellungen vom 18. und 19. November in der "Warteschlange". Die von amazon angebotene Lösung, die Bestellungen neu zu generieren, hatte leider nicht den gewünschten Erfolg, dass sie nachträglich zur Rechnung angelegt würden. Ich hab den Fall nun schon zweimal neu eröffnet, ohne dass das Problem behoben worden wäre.

    Wenn du, Stefan, nix dagegen hast, würde ich morgen meiner Fallbearbeiterin mal deine Kontaktinformationen geben. So kann es ja nicht weiter gehen.

    Bitte an alle: kontrolliert unbedingt eure noch nicht als verschickt markierten Bestellungen in seller-central! Wenn da ältere auftauchen, die es nicht in whBook gibt, ist das ein Alarmsignal!
    Wer die Bestellberichte manuell anfordert, muss dann einfach den Zeitraum entsprechend weit zurück legen.
    Bei automatischem Bestellscan über die MWS-Schnittstelle hat bei unserem ersten Fall geholfen, Stefan zu bitten, das einmalig über den eingestellten Zeitraum von 24h+ hinaus zurück zu ändern. Erst dann wurde auch eine Rechnung in whBook angelegt.

    Wer davon betroffen ist, sollte auch einen Fall bei amazon eröffnen und das Problem schildern. Mir wurde am Telefon gesagt, das bereits mehrere Verkäufer dieses Problem gemeldet haben, aber noch ein paar mehr kann ja nicht schaden ...

    Ich meine mich zu erinnern, dass amazon dazu aufforderte, Artikel aus ausstehenden Bestellungen zur 'reservieren', kann allerdings auf den aktuellen Hilfe-Seiten nichts mehr dazu finden. Dort heißt es jetzt schlicht:

    Zitat

    Verkäufer sind aufgefordert, ihre abgeschlossenen und noch ausstehenden Bestellungen zu kontrollieren und ihre Angebote auf der Basis des tatsächlichen Bestandes auf dem neuesten Stand zu halten.


    https://www.amazon.de/gp/help/custom…d=13712761#3myo

    WIr haben das mit ausstehenden Bestellungen noch nie gemacht und bei daraus resultierenden Doppelverkäufen einfach mit dem Grund "allgemeine Kontoanpassung" storniert.
    Gab auch never ever eine "rote" oder Probleme mit amazon ...
    Es wäre ja auch verrückt und unmöglich, das immer zu kontrollieren!

    Zur Versandbestätigung: Du kannst die Bestellung in whBook händisch von ausgedruckt in angelegt ändern, dann sollte es auch keine Versandbestätigung machen. In order-control erscheint der HInweis "Ihre Bestellung wurde verschickt" allerdings abhängig von der eingestellten Bearbeitungszeit - das kann von Dir dann nachträglich nicht geändert werden. Ich würde mir da aber nicht groß Gedanken machen, Büchersendungen (besonders Montags verschickte!) brauchen zurzeit eh mal wieder bis zu über einer Woche ...

    Bin gerade von amazon angerufen worden, die haben einen Fehler bestätigt. Bei meinen 2 Beispielbestellungen war es so, dass diese von amazon nicht "vollständig generiert" wurden und daher nicht in den angeforderten Bestellberichten auftauchten. Es lag angeblich an hohem Bestellaufkommen zu dem Zeitpunkt. Ob der Fehler wieder vorkommen kann, wollte die Technik nicht ausschließen.

    Es wäre also besser, bis auf weiteres die Einstellung über den Abruf des ganzen letzten Tages beizubehalten, da so ja offenbar das Problem von whBook-Seite gelöst wird.

    I like very much :)

    Wenn's fertig ist, werden wir das sicher gern nutzen! Das ersetzt dann wohl auch deine frühere Idee einer mobilen Version für's Smartphone (das Design der online-Version ist ist responsive) und ist sehr praktisch, um auch fern vom Büro oder im Außenlager kleine Arbeiten vorzunehmen.

    Ich hab nur eine Bitte: Könnt ihr das bitte auf eine verschlüsselte Verbindung (SSL) legen, bevor es live geht?

    Hallo Stefan,

    besteht das Problem noch? Ich kann aktuell keine hängengebliebenen Bestellungen in sellercentral finden, es sind alle auch als Rechnung in whBook angelegt.

    amazon hat auch schon auf deine Bitte zur "Eskalation" geantwortet:

    Zitat von amazon


    Leider konnten wir anhand der Informationen in Ihrer Nachricht nicht feststellen, wo genau das Problem liegt. Bitte senden Sie uns weitere Einzelheiten, am besten eine schrittweise Erläuterung über Ihrer Vorgehensweise und sämtliche Fehlermeldungen, welche Sie erhalten haben, die Batch ID vom Bericht oder Bestellnummer.

    Zitat von Stefan

    Nein, ich wüsste nicht, das das ZVAB die maximale Kantenlänge schon bei 800 beschränkt. 800x600 sollte so langsam Standard werden, wobei aktuell 640x480 okay sind. Darunter würde ICH keine Fotos mehr machen. Die Auflösungen von Monitoren werden immer größer und für Festplatten ist das schon länger kein Hindernisgrund mehr.

    Gruß,
    Stefan


    Mit der Titelaufnahme übers VLB kommen schon recht große Bilder rein. Ich finde das aus den gleichen Gründen wie du aber auch gut. Leider gibt es diese Beschränkung allerdings beim ZVAB: http://www.zvab.com/pages/sellerPictures.jsp

    "Das Bild darf nicht größer als 200 kb bzw. 800x800 Pixel sein."

    Kann man da irgendwas im Katalog-Export programmieren, dass die Cover automatisch auf eine kompatible Größe reduziert werden?

    Ein paar Dinge von mir auf die 'Wunschliste':

    - Gastbestellung ohne Registrierung sollte möglich sein
    - Versandkosten Ausland müssen nach Gewicht/Zielland genau angegeben werden können, oder bestimmte Länder von der Lieferung ausgeschlossen werden
    - zusätzliche Kosten bei paypal-Zahlung (wie bei booklooker)
    - eine individuelle Seite zur Vorstellung des Händlers (auch wie bei booklooker)
    - Rabattsystem:
    - (zeitlich befristet) auf alles/ausgewählte Artikel bzw. Sachgebiete
    - für ausgewählte Kunden (z.B. Bibliotheken, im Backend festzulegen)
    - Wiederbestellerrabatt
    - einlösbare Gutscheine

    - Kaufempfehlungen auf Startseite konfigurieren über Bestellnummer
    - Cross-Marketing auf Artikelseiten und im Checkout

    Ansonsten klingt Stefans Pflichtenheft sehr vielversprechend und ich freu mich auf die neue Seite :)