Beiträge von cariboo

    Danke für die Links, das ist interessant zu lesen.


    In dem Text geht es ja v.a. um die rechtliche Situation für das Erstellen einer Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt; ob sich das auf alte/historische Fotografien aus der Zeit vor der Fassung des heutigen Urheberrechts anwenden lässt, geht daraus nicht so ganz hervor. Ich würde doch meinen, dass Fotos im allgemeinen 'rechtssicher' sind, wenn sie denn zum Zeitpunkt der Aufnahme legal gemacht wurden.


    Ich hatte Folgendes gefunden:

    OPUS 4 | Kleine Handreichung zum Umgang mit historischen Fotos bei Online-Projekten

    ("Kleine Handreichung zum Umgang mit historischen Fotos bei Online-Projekten" von P. Klimpel)


    Da wird erstens das Recht des Fotografen o.ä. am Bild besprochen, zweitens das Persönlichkeitsrecht evtl. abgebildeter Personen. Allerdings geht es in dem Flyer um Abbildungen zum Zweck der Publikation - eine Publikation habe ich ja nicht vor, deshalb war mir die Anwendbarkeit auf meine 'Produktabbildungen' zu den alten Fotos ebenfalls nicht so ganz klar (da ja mit meinem Katalogeintrag keine bleibende Publikation geschaffen, und ich die Bilder nicht zum Verkauf vervielfältige o.ä.).

    Ich katalogisiere mich gerade durch eine Sammlung privater Fotografien aus den 50er und 60 Jahren. Die Fotos sind auf Urlaubsreisen entstandene Hobbyaufnahmen, wohl in der eigenen Dunkelkammer entwickelt und gedruckt, aber teils vom Motiv, teils als Komposition spannend, weswegen wir sie zum Verkauf anbieten.

    Motive sind meist Landschaft und Architektur, aber immer mal wieder auch Straßenszenen, auf denen Menschen erkennbar sind; teils wird ein Bild erst durch die fotografierten Personen interessant.

    An der Stelle frage ich mich jetzt - wenn ich diese Bilder mit Produktfoto im Internet anbiete, muss ich Personen unkenntlich machen? Grobe Internetrecherche schien mir auszuspucken, dass Rechte am eigenen Bild 10 Jahre nach Ableben erlöschen; im Fall 'meiner' Sammlung wären die meisten Bilder also wohl unproblematisch, dazu sind die Aufnahmen nicht in Deutschland entstanden (im Sinne von wo kein Kläger da kein Dingens). Ich überlege aber, ob ich z.B. Gesichter von Kindern verpixeln soll.

    Hat sich jemand schon einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt und eine Meinung dazu?


    Mit Gruß, Cariboo

    Zitat

    Für das Problem des Schlafens gibt es eben whBOOK mit Order-Control. Dann klappt das in aller Regel (die Ausnahmen kommen trotzdem vor, s.o.) auch problemlos.

    Löscht denn OrderControl Angebote, bevor ich eine Bestellung überhaupt bearbeitet habe (ich habe OC noch nicht benutzt und weiß das daher nicht)?

    Zitat

    Bei Abebooks/ZVAB ist die Erfüllungsrate das einzige Kriterium, dass zudem noch nach außen sichtbar ist, an dem sich ein Kunde beim Kaufen orientieren kann. Darüber hat sich hier noch niemand aufgeregt.

    Bei Abe/ZVAB gibt's Nicht-Erfüllungen, die nicht in die Verkäuferbewertung einbezogen werden; m.W. gehört 'Buch bereits verkauft' zu den Aktionen, die nicht negativ bewertet werden (https://kundenservice.abebooks.de/selling/s/arti…ork?language=de). 'Abgestraft' werden hier Sendungsverluste und Bestellungen, die angenommen, dann aber nicht ausgeliefert werden.

    EDIT: Hier lag ich natürlich falsch, und Abe bezieht 'Buch bereits verkauft' als Malus ein; ich entschuldige mich für den Fehler.


    Den Begriff 'Strafe' verwende ich, weil das Sternchensystem ja genauso verwendet wird - bei Fehlverhalten gibt's Abzug, und zumindest Abe/ZVAB droht mit Accountsperrung, wenn die Erfüllungsrate unter 90% liegt.


    Das aber nur als Hintergrund meiner Position/Wortwahl; wenn wir mit Update alle 24h im Rahmen liegen, ist doch alles gut.

    Gruß, Cariboo

    Wir updaten, mit wenigen Ausnahmen, alle 24 Stunden, und meinen, für einen kleinen Player muss das reichen.

    Mehrfachverkäufe kommen gerne mal über Nacht (da schlafe ich und update nicht), oder schnell hintereinander wenn 2 Leute die gleiche TV-Serie gesehen oder den gleichen Zeitungsartikel gelesen haben oder der Prof. die Leseliste rausgegeben hat. Wir bieten auf 7 Plattformen bzw. 5 Plattformsystemen an, da steht der Aufwand, verkaufte Bücher manuell von den anderen Plattformen zu löschen, in keinem Verhältnis zum Nutzen (weil Doppelverkauf, wenn auch ärgerlich, dann doch nicht so häufig ist), und das Problem des Schlafens habe ich damit auch nicht gelöst.

    Mit anderen Worten, wohl verstehe ich das Argument, dass der Verkäufer Bestände pflegen muss; ich meine aber, unsere Bestände ganz gut im Griff zu haben, und hier für eine Situation eine 'Strafe' in Form einer Mangelbewertung einstecken zu müssen, die ich auch mit weitaus größerem Aufwand nicht ganz vermeiden könnte (weil ich eben eine Bestellung auch immer erst gesehen und bearbeitet haben muss, bevor ich ein Buch löschen könnte).

    Gruß auch von hier

    In dem Zusammenhang habe ich eine Frage zur Erfüllungsrate: muss es so sein, dass hier alle Stornierung aus welchem Grund auch immer als Nicht-Erfüllung gewertet werden, z.B. auch solche, bei denen der Kunde die Vorkasse nicht zahlt, oder solche, bei denen der Titel bereits verkauft ist?