Beiträge von buecherprofi

    Ich glaube, nach dem letzten Release hat sich ein Bug im whbook Programmteil Fibu Export eingeschlichen.

    Hier scheint nur das Portal Amazon betroffen zu sein. Die amazon Rechnungen werden ja von whbook automatisch auf "bezahlt" gesetzt. Hatte soweit auch immer funktioniert, jetzt auch.
    Eben habe ich gerade den Monatsabschluss für Juli gemacht und die bezahlten Rechnungen mit Fibu Export exportiert. Dabei war mir aufgefallen, dass whbook alle bezahlten Rechnungen ordnungsgemäß exportiert wurden, eben außer amazon.

    Irgend etwas in der Konfiguration verstellt habe ich nicht. Das ist bei mir alles fest eingestellt. Auch steht dert Fibu Exort auf alle Portale ( also in dem Kästchen " Nur von einem Portal " ist kein Haken drin ).

    Nun habe ich eben mal die Rechnungen für den Monat August selektiert. Da werden dann die ganzen amazon Rechnungen, welche im Juli gedruckt und automatisch bezahlt wurden, mit dem bezahlt Datum 03.08.2014 angezeigt.
    Das kann so nicht sein. Eine Rechnung, welche whbook beispielsweise am 15.07.2014 automatisch auf bezahlt setzt, kann der Programmteil Fibu Export nicht auf das "bezahlt Datum 03.08.2014 " setzen, nur weil am 03.08.2014 der Fibu Export gestartet wurde.

    So sieht das Fibu Export Protokoll aus ( drucken kann ich dieses im Übrigen auch nicht mehr, Word startet und es steht lediglich "REProtokoll" im Dokument, mehr nicht. Das war voher so auch nicht gewesen ):

    Nummer Zuname/Firma Vorname Ort Rechnungs Betrag Druckdatum Zahlungseingang
    11111 Mustermann Max Musterort 11,11 € 15.07.2014 03.08.2014


    Vielleicht kann Stefan oder Herr Wiesler sich das mal anschauen

    Gehe auf Antiquarische Bücher, dann oben auf Optionen und dann ganz unten auf " Bücher - Neuaufnahme Felder vorbesetzen "
    Da kannst du auch den MWST Satz eingeben. Diese Daten werden jedoch gelöscht und müssen neu eingegeben werden, wenn du whbook schließt und neu startest.

    Zitat

    Zuviel ich weiß, steht in den Ebay AGB das der Artikel lieferbar sein muss ....

    So ist es. Inzwischen hat es sich sozusagen eingebürgert, dass sich Käufer es nicht mehr gefallen lassen, wenn gekaufte Ware nicht lieferbar ist. Immer mehr Käufer rennen deswegen zum Anwalt, selbst wegen Kleinstbeträge.

    Hinzu kommt, mal wieder, der Punkt, dass eine solche " Floskel " auch zu einer entsprechenden Abmahnung führen kann, wenn diese bei ebay eingesetzt wird.

    Auf der Seite von http://onlinehaendler-news.de gibt es gerade einen aktuellen Bericht über die Umsatzeinbußen bei ebay. Offenbar sind die Umsätze grundsätzlich bei ebay deutlich zurück gegangen.

    Zitat

    Wieso brechen für einige eBay-Händler die Verkaufszahlen deutlich ein? An der Cyberattacke soll es zumindest nicht liegen, meint eBay selbst. Das Unternehmen setzte sich nun in den USA gegen Vorwürfe einzelner Händler zur Wehr.

    Den kompletten Beitrag kann man hier lesen: http://onlinehaendler-news.de/handel/interna…-verkaeufe.html

    Kaspersky hat sich bei mir inzwischen gemeldet.

    Sie wollten einen Screenshot der Fehlermeldung und wollten wissen, bei welchen Browsern diese Fehlermeldung kommt.
    Ich nutze nur den Firefox und IE. Bei beiden Browsern erscheint neuerdings diese Fehlermeldung.

    Mal sehen, wie lange es dauert, bis lesekauz wieder von der Blacklist bei Kaspersky verschwindet.

    Aktuell blockt, aus welchen Gründen auch immer, der Kaspersky das Login von lesekauz.

    Hier schlägt der Kaspersky wohl falschen Alarm. Ich werde gleich mal den Support von Kaspersky anschreiben. Stefan habe ich auch schon informiert.

    Zitat

    Für "Achtung-Buecher.de bekomme ich keine Rechtstexte vom Händlerbund (lohnt sich angeblich nicht), die meisten Plattformen sind jedoch abgedeckt.
    Auch "order-control" benutze ich aus diesem Grund nicht.

    Verstehe ich nicht, ehrlich gesagt. Was hast du für ein Paket vom Händlerbund gebucht ?

    Was man nicht machen kann, den Shop Achtung Bücher entsprechend beim Händlerbund einzurichten. Das liegt allerdings daran, das bei Achtung Bücher keine Übersicht möglich ist.

    Das Thema Hood habe ich am Wochenende mal intern angesprochen.

    Wie man von verschiedenen Händlern hört, ist der Verkauf auf Hood die letzten Jahre deutlich angezogen. Das sieht man ja durchaus an den Bewertungen der einzelnen Händler.
    Der eine Händler, den ich gerad eben auf dem Schirm hatte, hat in den letzten 12 Monaten über 1000 Bewertungen bekommen. Das ist für eine Plattform, wie Hood, eigentlich ganz gut.

    Aktuell kann man, via whbook, wohl noch keine Artikel zu Hood hochladen. Vielleicht ändert sich das ja in Kürze. Da Antiquario weggefallen ist, könnte man die Preise für Hood nehmen.

    Ob sich ein Shop für 40 Euro im Monat für dich rechnet, kommt u.a. auch darauf an wieviel Bücher du listen willst. Hier wirst du selbst mal ausrechnen müssen, welcher Shop für dich der Passende ist.

    Ich selbst überlege mir auch gerade ernsthaft, bei Hood einzusteigen. Mal sehen, wie man die Bücher am besten zu Hood hochgeladen bekommt

    Der Grund für die unterschiedlichen AGB´s liegt an den einzelnen Portalen. Aus Sicht des Käufers, scheinen die meiste Portale immer gleich zu sein. Aus Sicht eines Juristen ist dies jedoch leider oft nicht der Fall.

    Wie bekannt sein dürfte, fallen duchaus " Kleinigkeiten ", jur. gesehen, nicht mehr in die Kategorie " Bagatelle " sondern wurden bzw. werden von den Gerichten als schwerwiegender Verstoß gewertet. Der jur. Laie kann diese " schwerwiegenden Verstöße " oftmals nicht nachvollziehen.

    Heutzutage werden im Regelfall keine harten Verstöße ( z.B. Widerrufsbelehrung fehlt komplett ) abgemahnt, sondern meist nur Kleinigkeiten. Eben diese Kleinigkeiten, wo sich die meisten Leute an den Kopf greifen, das so etwas überhaupt abmahnbar ist.

    Dann gibt es auch noch den klassischen zivilrechtlichen Teil, z.B. wenn es zu Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer kommt. Wenn da die AGB eben nicht passend auf das jeweilige Portal angepasst ist, kommt es häufig vor, dass der Verkäufer den Kürzeren zieht.

    Streng genommen braucht man eigentlich gar keine AGB. Da aber fast jedes Portal seine jur. Fallstricke ( Unklarheiten bzw. Ungereimtheiten ) hat, geht es eben nicht mehr ohne AGB. Eben um diese Unklarheiten klar zu stellen, braucht man eine AGB. Wobei man selbst mit einer AGB nicht alles klarstellen kann. Eigentlich dürfte man bei amazon, beispielsweise, gar nichts mehr verkaufen. Ein Rechtssicherer Verkauf ist dort selbst mit AGB eigentlich nicht möglich.

    Mir persönlich gehen diese ständigen Änderungen auch ganz gewaltig auf die Nerven. Wir Händler haben eigentlich Anderes zu tun, als ständig die Widerrufsbelehrung und/oder AGB zu ändern.

    Wenn man beispielsweise bei ZVAB richtig verkaufen will, müsste unter jeder Artikelbeschreibung eigentlich noch ein Zusatztext hin. Das beispielsweise ist aktuell gar nicht möglich, weil man mit whbook nur einen Zusatztext bei amazon hinzufügen kann ( wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe - lasse mich da gerne auch eines Besseren belehren )

    Zitat

    3. Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular
    Der Kunde muss vor der Bestellung über die AGB und Kundeninformationen sowie das Widerrufsrecht einschließlich Muster-Widerrufsformular informiert werden. Da ZVAB hierfür keine entsprechenden Schaltflächen zur Verfügung stellt, sondern nur die Angabe auf Ihrer Anbieterseite ermöglicht, ergänzen Sie bitte in der Artikelbeschreibung den folgenden Hinweis:
    AGB und Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular finden Sie bei den Anbieterinformationen

    Zitat

    Ich versuch gerade die Rechtstexte beim Händlerbund runterzuladen.. die Seite ist kaum erreichbar und braucht ewig beim Seitenaufbau.. ich könnte kotzen...

    Die Seite ist im Moment immer noch überlastet. Der Seitenaufbau dauert ewig. Es sind aber auch nicht alle Rechtstexte abrufbar. Zum Teil müssen diese erst erstellt werden. Das hatte ich am Wochenende beauftragt, aber noch nichts erhalten. Auch ist noch nichts von diesen Rechtstexte über die Händlerbund Homepage abrufbar. Betroffen sind nachfolgende Portale:

    - Antbo
    - Antikbuch24
    - Achtung Bücher
    - Buchfreund
    - Biblioman

    Rechtstexte automatisch erstellt wurden für nachfolgende Portale ( diese habe ich abgerufen, muss diese nur noch auf den Potalen einspielen ):

    - Abebooks
    - Amazon
    - Booklooker
    - ebay
    - Hood
    - ZVAB