Man muss schon sehr in der Blase des Verkäufers stecken, wenn man das Vorgehen verteidigen will.
Mit verteidigen hat das nichts zu tun.
Wenn ein Streitfall vorliegt und der Händler deswegen die Erstattung nicht vornehmen kann, dann ist das so. Letztlich hat man als Käufer der ebay AGB zugestimmt dass die Zahlung und Rückabwicklung über das ebay System läuft. Da kann bei ebay der Händler aber nichts machen, da muss der Käufer zunächst aktiv werden der den Streitfall gestartet hat.
Bei ebay kann man nur über das ebay Zahlungssystem erstatten, wie bei amazon auch. Der ebay Händler bekommt die Mail Adresse vom Käufer gar nicht mehr mitgeteilt, sondern lediglich eine von ebay generierte Mail Adresse ( wie bei amazon auch ). Ich sehe als Verkäufer auch nicht, ob der Käufer per PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt hat, ergo kann man als Verkäufer jetzt gar nicht mehr anders erstatten als über das ebay System und das geht nur dann wenn es das ebay System zulässt. Bei bestimmten Streifällen kann es vorkommen, dass eine einfache Erstattung zunächst nicht möglich ist. Mit dem neuen Zahlungssystem läuft es eben anders als früher wo der Käufer direkt auf das PayPal oder Bankkonto vom Verkäufer überwiesen hat. Die Zeiten wo man die Mail Adresse vom Käufer mitgeteilt bekommen hat, sind leider vorbei.