Enweder der Empfänger ist dran, oder DHL. Das sehe mal zur Abwechslung tiefenentspannt.
Na ja, da will ich mal hoffen dass du mal nicht in eine solche Situation kommst. Ich kann dir nämlich jetzt schon sagen, dass du da weder was vom Empfänger bekommst, wenn du nicht den Nachweis führen kannst, dass dieser die Ware auch tatsächlich erhalten hat. Das ist gesetzlich so geregelt und von den Gerichten einschl. dem Bundesgerichtshof auch so bestätigt worden. Bei den Transportunternehmen ist es ähnlich, da kann man auch nur schwer Ersatz durchsetzen. Das liegt schlichtweg daran, dass in den AGBs der Unternehmen eine Ersatzzustellung an einem Nachbarn oder eine andere im Haus befindliche Person ( kann sogar nur ein Besucher des jeweiligen Haus sein, wie ein Gericht mal festgestellt hat ) zulässig ist. Wenn also z.B. DHL ein Paket nicht an den Empfänger sondern an eine Person X ausliefert die im Haus wohnt oder in unmittelbarer Nachbarschaft oder sich zufällig im Haus aufhält, dann entspricht diese Vorgehensweise der AGB und begründet keinen Schadensersatz. Die Sendung ist in diesem Fall ordnungsgemäß zugestellt worden.
Über diese Thematik habe ich mich schon sehr häufig mit Juristen als auch mit Richtern unterhalten, mit denen ich regelmäßig zu tun habe. Wenn man als Händler juristisch gesehen auf der einigermaßen sicheren Seite sein will, dann sollte man nur mit der Zusatzleistung "Eigenhändig" oder "Keine Zustellung an Nachbarn/Keine Ersatzzustellung" versenden. Dann hat man den Nachweis, dass der Empfänger die Ware auch erhalten hat und sollte ein Zusteller doch mal die Sendung bei jemanden anderen abliefern, dann greift auf jeden Fall die Versicherung des Transporteurs. Einige Unternehmen machen das inzwischen, zumindest bei hochwertigen Artikeln, z.B. die Telekom. Bei "Keine Zustellung an Nachbarn/Keine Ersatzzustellung", kann die Sendung vom Empfänger auch nicht umgeleitet werden, z.B. an einen Nachbarn oder Packstation. Da dieser Service extra Geld kostet, machen das sehr viele Händler nicht, dafür gehen sie halt auch das Risiko ein für den Verlust oder Nichtbezahlung selbst gerade zu stehen, wenn der Empfänger behauptet die Sendung nicht erhalten zu haben. Es gibt da professionelle Typen/Banden, die lassen sich auf diese Weise alles Mögliche schicken und zahlen nicht und kommen sogar damit probemlos durch. Das deutsche Zivilrecht gibt das her. Das Strafrecht im übrigen auch, wenn man es richtig aufzieht. Es sind Personen bekannt die haben auf diese Art und Weise Waren von an die 100000Euro letztlich ergaunert. Die konnten weder zivil- noch strafrechtlich belangt werden. War eben richtig professionell aufgezogen. Wobei ergaunert darf man ja nicht sagen, war ja legal. Dagegen haben die sich auch noch zur Wehr gesetzt, mittels namhafter Anwälte, die dagegen vorgegangen sind. Wie man sich vorstellen kann, wurden deren Namen und Kontaktdaten in allen möglichen Blacklisten eingetragen. Dagegen gingen die eingeschalteten Anwälte dann natürlich auch vor, mit Erfolg.
Bei uns Gebrauchtbuchhändler ist die Sache nicht ganz so schlimm. Zum einen sind wir nicht das übliche Ziel solcher Typen, zum einen haben unsere Bücher auch nicht solche Werte ( von bestimmten antiquarischen Büchern mal abgesehen ) die durchaus für den Händler auch existenzbedrohend sein können, wenn da gleich mehrere solcher Typen fleißig bestellen und kein Geld reinkommt. Es gab in der Tat schon einige kleinere Händler von Elektronik Waren die gingen an den Außenständen kaputt.Trotzdem sollte einem bewusst sein, dass es Probleme geben kann mit der Durchsetzung von Forderungen, wenn man bestimmte Dinge nicht beachtet. Mich ärgern diese Nichtzahler auch, ganz besonders die Kollegen vom stationären Buchhandel, die nicht oder irgendwann mal Monate später zahlen. Ich für mich habe die Abwägung getroffen, das Risko zu akzeptieren. Es waren bisher nur vereinzelte Sendungen die ich als "Einschreiben/Eigenhändig" per Post bzw per DHL als Paket mit dem Zusatz "Keine Nachbarschaftszustellung" verschickt habe. Es ist letztlich für mich günstiger die Forderung abzuschreiben als aktiv dagegen vorzugehen. Zur Insolvenztabelle melde ich die Forderungen jedoch immer an. Gerade im November habe ich das wieder gemacht. Wird in diesem Fall vermutlich auch wieder eine Null Quote geben. Soviele und vor allem so hohe Beträge an offenen Rechnungen innerhalb dieser kurzen Zeit, hatte ich noch nie gehabt wie es jetzt bei dir der Fall ist. Warum das so bei dir ist, verstehe ich auch nicht.