Beiträge von Vito

    Man man... gestern kam schon wieder so eine Mail wegen fehlerhaftem Impressum von Amazon.

    Trotz der Mail vom 17.09.2014 mit dem Satz: Für Sie besteht mit einem vollständigen Impressum kein weiterer Handlungsbedarf...... Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und schließe nun diesen Fall ab.

    Die habe ich natürlich mit der Antwort gleich mitgesendet. Mal sehen was bei rauskommt.


    Und gerade kam die neue Antwort:

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Rückfrage zu der Aufforderung, in Ihrem Verkäuferkonto die notwendigen Informationen im Impressum zu hinterlegen bzw. zu ergänzen.

    Ich kann Ihre Verwunderung gut nachvollziehen, da Sie ja bereits ein Impressum angegeben haben.
    Gerne möchte ich Ihnen das Ganze erläutern:

    Wir weisen Sie (und sehr viele andere Verkäufer) mit dieser Nachricht darauf hin, dass für gewerbliche Verkäufer grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung besteht, ein Impressum im Verkäuferkonto zu hinterlegen.

    Sollten Sie jedoch bereits ein vollständiges Impressum hinterlegt haben, besteht Ihrerseits derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
    Wir entschuldigen uns an dieser Stelle für die entstandenen Missverständnisse.

    Falls ich Ihnen weiterhelfen konnte, freue ich mich über positives Feedback, welches Sie durch nur einen Klick auf den "Ja-Link" unten in dieser Mail abgeben können.

    In jedem Fall wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!


    Soll ich darauf nochmal antworten ?? Oder ob jetzt wirklich gut ist ?

    Heute kam die Antwort.

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Bemühungen Ihr Impressum zu vervollständigen.

    Für Sie besteht mit einem vollständigen Impressum kein weiterer Handlungsbedarf.

    Ein Hinweis: Bitte achten Sie stets darauf, in Übereinstimmung mit den geltenden Teilnahmebedingungen ein vollständiges Impressum und Kontaktangaben in Ihrem Verkäuferprofil zu hinterlegen bzw. zu erhalten und sorgen Sie dafür, dass alle rechtlich erforderlichen Informationen in Ihrem Impressum angegeben sind. Bitte beachten Sie die Informationen in unserer Aufforderung hierzu und holen Sie sich im Zweifelsfall bitte unabhängigen rechtlichen Rat ein, sofern Sie unsicher sind, welche gesetzlichen Vorschriften Sie als Verkäufer beim Einstellen Ihrer Angebote bei Amazon.de bzw. beim Erstellen des Impressums einhalten müssen.

    Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und schließe nun diesen Fall ab.

    Also ich habe nur noch mal eine Standartmail bekommen es sei was zu ändern... also nach den gesetzlichen Vorgaben. Ist aber alles korrekt.

    Habe jetzt ne Mail hingeschickt, dass ich die Änderungen vorgenommen habe, so wie es gewünscht wurde... ;)

    Na mal sehen ob jetzt Ruhe ist. Im Verkäuferkonto ist übrigens alles im grünen Bereich.

    Hallo,

    hat noch jemand so eine Mail bekommen ?

    Es ist seit Jahren alles vorhanden in meinem Impressum.

    Ich würde ja sagen das ist ne Spam Mail. Aber es ist kein Link da auf den
    man zum draufklicken verführt werden könnte.

    Absender der Mail: verkaeufer-performance@amazon.de

    Betreff: Mitteilung: Verstoß gegen die Richtlinien

    Please scroll down for the English language version


    Guten Tag von Amazon.

    wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen haben, da Ihr Verkäuferprofil auf Amazon.de kein vollständiges Impressum aufweist.

    Bitte vervollständigen bzw. korrigieren Sie Ihre Impressumsangaben binnen sieben (7) Werktagen gemäß den rechtlichen Anforderungen. Die Nichtbefolgung dieser Aufforderung kann in der Entfernung Ihrer Berechtigung zum Verkauf bei Amazon.de resultieren.

    Nach unseren Richtlinien sind Sie als Verkäufer allein für die in Ihrem Händlershop und Verkäuferprofil angezeigten Informationen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese Informationen korrekt und vollständig sind. Zu den rechtlich erforderlichen Verkäuferinformationen gehören insbesondere:


    • Name und Rechtsform der Gesellschaft oder vollständiger Name des Einzelkaufmanns
    • vollständige, ladungsfähige Anschrift
    • eine direkte Kontaktmöglichkeit (Telefon-/Faxnummer oder Email)
    • Handelsregisternummer und Angabe des Registergerichts, sofern vorhanden,
    • Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern vorhanden
    • Bei juristischen Personen: Name eines Vertretungsberechtigten der Gesellschaft

    Diese Aufzählung umfasst nur die wichtigsten Punkte und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte überprüfen Sie selbst, ob in Ihrem Fall weitere Angaben verpflichtend sind bzw. welche Informationen in Ihrem Händlershop noch fehlen.

    Bitte holen Sie unabhängigen rechtlichen Rat ein, falls Sie unsicher sind, welche Informationen Sie als Verkäufer bei Amazon.de angeben müssen.

    Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit per E-Mail oder Telefon an den Verkäuferservice wenden.

    Die Nichteinhaltung dieser Aufforderung kann in der Entfernung Ihrer Berechtigung zum Verkauf bei Amazon.de resultieren.

    Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und bedanken uns für den Verkauf bei Amazon.de.

    Wird dieses Feld denn von Ebay geändert ?

    Oder passiert das automatisch, wenn wir unsere Änderungen eingeben ?

    Also das mit 1 Monat Widerrufsrecht. Da werden jetzt ja 14 draus.


    eBay-Garantie

    Ein Service von eBay (Garantiebedingungen)
    1 Monat Widerrufsrecht
    Geld zurück – falls Artikel nicht erhalten oder nicht wie beschrieben (Käuferschutz)
    eBay-geprüfte Serviceleistung des Verkäufers
    Kostenloser Inlandsversand

    Und das geht wohl nur durch den Betreiber der Seite.... Leider noch keine Antwort von biblioman.de


    Update:

    Gerade kam eine Mail von Biblioman:

    Liebe Händler-Kolleginnen und -Kollegen auf BIBLIOMAN,

    da viele von Ihnen in den vergangenen Tagen danach angefragt haben, möchte ich für alle kurz über den Stand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinien auf BIBLIOMAN berichten.

    Bis zum 12.6.14 integrieren wir in die BIBLIOMAN-Bestellbestätigung:

    - ihre Widerrufsbelehrung
    - ein Standard-Rückgabeformular
    - die Lieferzeit

    Sie müssen auf BIBLIOMAN in Ihrem Händlermenü:

    - Widerrufstext erneuern (Muster z. Bsp. auf den regionalen IHK-Seiten)
    - gegebenenfalls Portokosten für den EU-Raum anpassen

    Zitat von Franklin

    Um die Angebote bei einer Plattform nicht mehr zu exportien einfach Buchfreund- Booklink das Portal Haken raus machen.

    Ist da von mir sowieso nicht gesetzt, weil ich dort ich dort per Biblioman Upload tool aufspiele.

    Aber auch, wenn Du per Buchfreund / Booklink aufspielst und den Haken rausmachst, bleiben die bisherigen Angebote sichtbar. Diese werden nur nicht mehr aktualisiert.

    Oder Denkfehler von mir ?