Beiträge von kleinerMUC

    Zitat von Franklin

    war mir ganz neu, das Medimops nun auch auf Abebooks unsere Preise nach unten bringt.


    MItte März war ein Artikel zu momox in der SZ, ist online leider nur mit Abo zu lesen.
    Eine kleine Zusammenfassung gibt es hier (letzter Beitrag ganz unten): http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/a-1082722.html

    Daraus ein paar Zahlen:

    Umsatz 2015: 120 Mio EUR
    (angeblich) verkaufte Einheiten pro Tag: 150.000

    Da kannst du dir den Durchschnittspreis ja ganz leicht ausrechnen ;)

    Über den Gewinn finde ich keine aktuelle Quelle, in 2014 lag der aber bei 1,4 Mio EUR und dürfte auch aktuell in dem Bereich liegen. Scheint also trotz Tiefstpreisen rentabel zu sein ...

    Nachtrag 02.04.
    Laut eigenen Angaben

    Zitat

    konnte der Second-Hand-Spezialist die Profitabilität [2015] in allen Bereichen überproportional steigern und im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppeln.


    Quelle: http://momox.biz/pressemeldunge…gerung-in-2015/
    Neben Medien spielt gebrauchte Kleidung (ubup.com) offenbar auch eine immer größere Rolle im Geschäftsmodell.

    So, das war's dann also mit der "Unabhängigkeit" der Plattform:

    Hitmeister geht komplett an Real und die Metro-Gruppe

    Zitat

    „Hitmeister punktet vor allem mit seinem innovativen Technologie-Know-how und stellt für uns eine perfekte Ergänzung dar“, sagt Jan-Philipp Blome, Leiter real,- Multichannel / E-Marketing. Mit dem Kauf der Hitmeister GmbH stärkt real,- im deutlich wachsenden Onlinegeschäft seine Wettbewerbsfähigkeit.


    Quelle: https://www.real.de/nc/unternehmen…hitmeister.html

    "Innovatives Technologie-Know-how", aha. Die Listung ist eine Katastrophe, bei Bücher -> Reduzierte Artikel (=Gebrauchtbücher) findet sich alles mögliche, nicht nur Bücher. Noch schlimmer sieht es hier aus: https://www.hitmeister.de/r-und-b-musik/ :shock:

    Zitat von Buchhesse

    Ich habe eine Mail an abebooks geschrieben, hier eine Schnittstellenanbindung zu implementieren.


    Gute Idee, werd ich nächste Woche auch gleich mal machen. Wenn viele Händler abebooks anschreiben, überlegen die es sich vielleicht nochmal ...

    Ansonsten wird bei uns einfach alles auf Rechnung verschickt, klappt auch wunderbar und die Leute überweisen dann einfach. Für Nachfragen von ZVAB-Kunden gibt's eine Standartmail, dass paypal seit der Zusammenführung mit abebooks leider nicht mehr integriert ist, und wer unbedingt mit pp bezahlen will, bekommt einfach einen Link mitgeschickt. Große Probleme damit oder übermäßig viele Anfragen kann ich allerdings nicht berichten.

    Zitat von buecherprofi

    Verkauft von Euch jemand bei Hitmeister ?


    Nicht mehr. Haben es ganz am Anfang mal ausprobiert, aber die Konditionen sind im Vergleich zu anderen (Buch-)Verkaufsplattformen eher schlecht, die Umsätze waren sogar noch schlechter :cry: .
    Schau dir einfach mal die aktuelle Anzahl der Gebrauchtbuchangebote an und auf das Bewertungsprofil der jeweiligen Verkäufer ...

    Mit der Umstellung auf das "Treuhandsystem" sind wir dann auch ausgestiegen und bereuen es nicht.

    Zitat von buecherprofi

    Hitmeister wurde ja in den höchsten Tönen gelobt, was das Wachstum betrifft.


    Wo hast du das denn gelesen? ;)

    Zitat von Toxa


    Habe ich ja getan; mit dem Ergebnis, dass Vor- und Nachname des Autors in den jeweiligen Feldern in wh-book vertauscht sind. :?:


    Gerade bei amazon ist es mit dem Vertauschen mal so, mal so. Es gibt daher schon seit einiger Zeit in der Titelaufnahme so kleine Pfeile zwischen Vor- und Nachnahme - damit kann man das ganz leicht umswitchen :)

    Das passiert nur sehr selten, und zwar offenbar dann, wenn die ISBN früher schon mal als eBay-Artikelnummer 'genutzt' wurden.

    Normalerweise funktioniert die ISBN-Suche ganz normal und listet alle Angebote, bei denen die ISBN in den Artikelmerkmalen hinterlegt ist.

    Aktuell geht ein Trojaner rum im Netz, gegen denn noch kein Expertenkraut gewachsen zu sein scheint.

    http://heise.de/-3111774

    Offenbar wird er über infizierte E-Mailanhänge verbeitet, die Office-Dokumente (word oder excel) enthalten. Werden dann Makros aktiviert, lädt sich der Trojaner nach und verschlüsselt Dateien, auch netzwerkübergreifend und z.b. auf per USB angeschlossenen externen Festplatten. Damit sind mitunter dann auch Backups futsch.
    Das Entschlüsseln ist bisher nur gegen Zahlung einer Bitcoin-Summe möglich.

    Aus diesem Anlass noch einmal die ausdrückliche Warnung:

    Öffnet keine Anhänge in E-Mails, die sich als Rechnung oder ähnliches ausgeben, schon gar nicht von unbekannten Absendern!

    Wurde zwar schon mal für Mitte Januar angekündigt, dann kam aber kein Info mehr.

    Ich habe gerade gesehen, dass man nun bei abebooks eigene und ordentlich formatierbare AGB, eine eigene WRB, eigene Datenschutzhinweise und ein Impressum hinterlegen kann. Und zwar für jede TLD extra, eine Widerrufsbelehrung ist z.B. schon in der jeweiligen Sprache voreingestellt, sollte aber natürlich individuell angepasst werden.

    Das geht im Nutzerkonto unter -> Nutzerdaten ändern.

    Ich kann nur jedem empfehlen, diese Möglichkeit zu nutzen.

    Ja, danke Stefan für die Mühe, besonders das manuelle Zahlungen von Banküberweisung bei eBay eintragen war doch sehr aufwendig.

    Bisher funktioniert es so:

    1) Wird eine Bestellung in whBook auf "bezahlt" gesetzt, überträgt es diesen Status zeitnah auch zu eBay. Ist bei eBay bereits ein Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels geöffnet, wird dieser auch automatisch mit der Zahlungsmeldung geschlossen, es sei denn, er wurde vom Händler schon früher endgültig geschlossen (Grund Zahlung oder Nichtzahlung egal).

    2) Die Versandbestätigung wird für in whBook ausgedruckte und/oder bezahlte Rechnungen übertragen, und zwar nach der in order-control eingestellten Bearbeitungsfrist. Also nicht nach in eBay selbst vorgenommen Einstellugen.
    Für neu angelegte, innerhalb des Intervalls stornierte oder nichtbezahlte "Vorausrechnungen" erfolgt keine Versandbestätigung.
    Hat der Händler schon manuell den Versand bei eBay bestätigt und z.B. von Hand eine Sendungsnummer hinterlegt, erfolgt keine erneute Versandbestätigung mit möglicherweise späterem Datum.

    Eine Sendungsnummer wird (erstmal) auch nicht automatisch hinterlegt, weder vom Paketdienst noch der vorgeschlagene Kurzlink zu order-control, weil eBay letzteren - anders als amazon, wo er ja eingetragen wird - leider nicht akzeptiert.


    Nach den oben beschriebenen Kriterien funktioniert das nun seit einigen Tagen (fast) ohne Probleme. Das Verhalten der Automatik insbesondere bei Händlern, die ausschließlich gegen Vorkasse liefern und dann relativ 'alte' Bestellungen verschicken, müsste aber mal noch ausgiebiger gestestet werden, also meldet euch bei Stefan!

    Heute hat der Änderungsvorschlag das Kabinett passiert und muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, was aber als reine Formsache angesehen wird.

    Was sich für (Online-)Händler ändern wird, ist hier ganz gut zusammengefasst:

    http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/02/03/buc…bindung-ebooks/

    Natürlich betrifft das nur "Neubuch"-Händler, gebrauchte Bücher fallen auch weiterhin nicht unter die Buchpreisbindung. Wobei es da bei E-Books ja (bisher noch) nicht gibt ;)

    Ab 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Damit einher geht auch eine neue Informationspflicht für Unternehmer, die online Kaufverträge mit Verbrauchern abschließen.

    Mehr dazu hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/01/07/ver…-9-januar-2016/

    (Bitte auch die Kommentare und Antworten unter dem Artikel lesen, dort wird einiges noch ein bisschen klarer)

    Das ganze ist ein ziemlich verrückter Bürokratie-Wahnsinn :( , weil die Plattform zur Online-Schlichtung aktuell noch gar nicht funktioniert. Und auch ist noch kein deutsches Gesetz dazu verabschiedet, genausowenig existiert ein (genereller) Zwang, sich an einer solchen Schlichtungstelle überhaupt zu beteiligen. Trotzdem muss man der Informationspflicht nachkommen, und auf die Plattform verlinken, z.B. in den AGB oder im Impressum. Das gilt sowohl für Angebote im eigenen Internet-Shop als auch auf amazon, eBay usw.

    Noch etwas Hintergrund und einen möglichen Mustertext gibt es hier: http://shop.trustedshops.com/de/rechtstipps…orm-ab-9.1.2016

    Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte im Zweifel an den Rechtsanwalt des Vertrauens wenden oder etwaige AGB-Formulierungen unabhängig prüfen lassen!

    Edit: Habe gerade gesehen, das Stefan das auf buchfreund bereits implementiert hat. Vielen Dank!
    Und auch booklooker ist schon so weit: http://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?f=8&t=17891

    Bei uns sind es hauptsächlich englischsprachige Bücher mit 0er oder 1er ISBNs. Für die wäre die internationale Zielgruppe über das ZVAB schon interessant, solche Bücher gehen über amazon.de, eBay oder booklooker eher nicht so. Na, wenigstens werden sie auf abebooks eingestellt ...

    Komisch ist allerdings, dass es dazu nach meinem Kenntnisstand vorab keine Informationen vom ZVAB gab (a la "Sie können nur 'gebrauchte' Bücher über das ZVAB verkaufen).
    Oder habe ich da was übersehen? :?:

    Dieser Bug ist in der kommenden Version von whBook (6.0) beseitigt. Beim Blättern über die Pfeiltasten - oder über ALT+N zur nächsten Rechnung - vergößert sich der Fensterinhalt dann nicht mehr.

    Es wird auch viele andere hilfreiche Verbesserungen und neue Features geben ;)

    Wer sonst noch Verbesserungsvorschläge oder Bug-Reports hat, immer her damit ins Forum oder direkt an w+h schicken!