Beiträge von kleinerMUC

    Heute wurden gleich zwei Neuerungen vorgestell:

    Neu: Suche nach Zahlungsoptionen: http://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?f=26&t=17790

    Neu: Anzeige von Stichwörtern/Schlagwörtern: http://www.booklookerforum.de/viewtopic.php?f=26&t=17791

    Mir gefällt, wie booklooker kontinuierlich daran arbeitet, durch neue, sinnvolle Funktionen die Plattfom für Käufer ein bisschen besser zu machen. Auch um Verkäufer kümmert man sich und setzt gute Vorschläge um.
    Anderen gelingt das ja leider oft nicht so ganz (eBay, ZVAB) ...

    Noch ein kleines Update aus dem Thread im sellerforum:

    Zitat

    Es gibt drei Merkmale für den fristgerechten Versand.

    --> Sendungsnummer innerhalb der Bearbeitungszeit hochladen
    --> Paketdienst(Tracking) meldet die Zustellung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit + Bearbeitungszeit.
    --> Kunde meldet den fristgerechten Versand(zB wenn keine Sendungsnummer vorhanden ist)

    Es muß nur eines der drei Merkmale erfüllt sein!!!


    Müsste also theoretisch reichen, eine "Sendungsnummer" fristgerecht einzutragen.

    Stefan:
    Du kannst gern einen Test mit uns fahren, wenn es von order-control eingerichtet ist!

    Im Sellerforum berichtet ein Verkäufer von der Möglichkeit, "fiktive" Sendungsnummern einzutragen:

    Zitat

    Wir haben einen Testkauf mit einer fiktiven Sendenummer gestartet. Ergebnis ist, dass der Käufer in der Bewertung NICHT befragt wird "Wurde der Artikel am oder vor Donnerstag, 26 Novemer 2015 geliefert?" "Ja" "Nein"

    Es besteht somit NICHT die Möglichkeit des Käufers "Nein" zu bewerten und somit Mangelpunkte zu sammeln.


    Quelle: http://www.sellerforum.de/ebay-de-f39/ne…60.html#p535977

    Müsste man mal ausprobieren, ob das auch geht, wenn wie bei amazon mit der Versandbestätigung der Kurzlink zu order-control eingetragen wird ...

    Ich sehe das als ein ziemlich dringendes Thema, da wir allein aus diesem Grund den Status "Top-Verkäufer" voraussichtlich ab Febraur verlieren werden. :(

    Ist noch jemand von der Herabstufung betroffen?

    Danke für die Informationen, Stefan!

    Ich lese deinen letzten Beitrag so, dass die Zitate von Angeboten stammen, die NICHT abgemahnt wurden. Meiner Einschätzung nach reichen diese Informationen in den AGB, wer zu diesen Punkten aber nicht oder falsch informiert, ist eventuell zu recht abgemahnt worden.

    Die betroffenen Händler sollten unbedingt sofort Rechtsbeistand einholen und nicht gleich zahlen/Unterlassungserklärung abgeben. Ein kurze Internet-Suche nach diesem offenbar sehr umtriebigen "Verein" ergab HInweise, dass die Abmahnungen rechtsmißbräuchlich sein könnten, dass sollten die Händler auf jeden Fall prüfen lassen.

    Eine gute Einführung in alle Änderungen, die man seit Einführung der Verbraucherrechtlinie seit 13.06.2014 beachten muss, gibt es hier:
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/06/13/ver…linie-in-kraft/

    Ich finde den Vorschlag auch sehr gut!

    Wegen der Versandkostenanpassung legen wir abe (und jetzt auch ZVAB) ebenfalls nur manuell an. Ist gerade bei Auslandsbestellungen sonst nicht sinnvoll, mit den pauschalen Portowerten zu arbeiten, verursacht aber leider eben auch den größten Aufwand.
    Und da wir - seit die Zahlungabwicklung mit paypal nicht mehr integriert ist - auch auf pp keine Rücksicht mehr nehmen, spräche nichts dagegen!

    Zitat von Stefan


    Könnte man, aber das wäre für jeden whBOOK-Nutzer ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Bei Amazon ist das ganze System einfacher, weil die Ware entweder verschickt wird oder eben nicht. Den Zahlungseingang macht ja in jedem Fall Amazon. Bei eBay gibt es viel komplexere Filtermöglichkeiten und eigentlich möchte niemand diese Mehrarbeit machen müssen. Deswegen besser Vollautomatisierung bei eBay über Order-Control.

    Verstehe ich nicht so ganz :(
    Auch bei eBay ist doch verschickt oder noch nicht.
    Es gibt da ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Vorkasse oder Versand auf Rechnung (und hier meine ich nicht die paypal-Lösung).
    Dann könnte man die Versandbestätigung also abhängig machen von:
    1) Vorkasse: Rechnung in whBook bezahlt=Versandbestätigung
    oder
    2) auf Rechnung: Rechnung in whBook ausgedruckt=Versandbestätigung

    Beim Automatismus "x-Tage zurück" kann es über ein Wochenende halt zu falschen Angaben kommen, wenn Bestellungen von Freitag Abend erst Montags tatsächlich verschickt werden.

    Ob's dann direkt aus order-control kommt oder nicht, soll mir aber Wurscht sein ;)

    Zitat von Stefan

    Muss man dann schauen, inwieweit man die Sendungsnummer - die ja nur in Order-Control enthalten sind - auch an eBay übergeben kann. Das kann evtl. in Konflikt stehen, wenn eine Bestellung bereits bestätigt wurde und die Sendungsnummer erst später bei Order-Control eintrifft.


    Eine Voraussetzung ist ja, dass die Sendungsnummer innerhalb der Bearbeitungszeit angegeben wird, sonst zählt's automatisch als Mangel. Ob order-control hier 'schnell' genug ist, weiß ich nicht, da die Sendungsnummer ja z.B. von DHL erst aus der Paketankündigungsmail generiert wird, und nicht schon, wenn das Paket verschickt wurde.

    Zitat

    Ab sofort profitieren Amazon Prime-Mitglieder in 14 deutschen Metropolregionen von der Gratis Same-Day Lieferung • Bestellungen am Morgen eines Werktages oder Samstages werden noch am selben Abend geliefert – gratis ab einem Mindestbestellwert von 20 Euro • Prime-Mitglieder können aus durchschnittlich über einer Million Produkten wählen, die für eine Same-Day Lieferung qualifiziert sind. Darunter [...] Bücher


    Quelle: http://amazon-presse.de/Top-Navi/Press…9a-8f2e8e40c71c

    Interessant in vielerlei Hinsicht. Und natürlich pünktlich zur umsatzstärksten Zeit im Weihnachtsgeschäft ausgerollt.

    eBay versucht ja gerade, mit dem Plus-Programm Zustellung am nächsten Tag duchzusetzen und wird hier schon von amazon überholt, bevor es richtig losgeht.

    In München gibt es inzwischen 2 amazon-Lager und einen eigenen Zustelldienst. Auf DHL und Co verzichtet ama also bereits in Teilen. Zustellung am gleichen Tag kann aus meiner Sicht derzeit kein anderer Online-Shop leisten. Ich fürchte aber, dass sich das bald als "Standart" etablieren könnte und dann von Kunden auch anderswo erwartet wird. Nur gibts das eben nirgendwo anders. Klarer Vorteil für amazon.

    Für Antiquare/Gebrauchtbuchhändler sehe ich die Entwicklung erst mal nicht so dramatisch. Unser Sortiment haben nur wir und die Kunden müssen den Umweg über Market-Place oder andere Shops gehen, wenn sie ein Buch günstig kaufen möchten.

    Für den Sortimentsbuchhandel, der Neubücher ja auch günstigstenfalls nur bis zum nächsten Tag besorgen kann, und andere E-Commerce Händler bis hin zu Plattformbetreibern (eBay!) wird sich der Druck aber erhöhen, diesen oder andere Mehrwerte für Kunden anzubieten.

    Wie seht ihr das? Ist das 'immer schneller' eine gute Entwicklung? Würdet Ihr same-day Delivery (als Käufer) selbst auch nutzen?

    Sehr seltsam, sowas habe ich noch nicht beobachtet. Man kann ja bei booklooker auch nicht irgendwelche Gutscheine einlösen.
    Eine mögliche Erklärung: die Bestellung wurde über ein "Partnerportal" (buecher.de, weltbild.de, hugendubel.de oder jokers.de) vermittelt.

    Kannst du uns bitte Bescheid geben, wenn du herausgefunden hast, woran es lag?

    Hab gerade Feedback an eBay zur neuen Berechnung des Verkäuferstandards ab nächstem Jahr über das Verkäufer-Cockpit gegeben und tatsächlich das hier als Antwort erhalten:

    Zitat

    Danke für das Helfen zu eBay zu verbessern.
    Während wir nicht in der Lage, direkt zu reagieren, um Ihre Kommentare, werden wir sie sorgfältig prüfen, um Ihre Erfahrung mit eBay zu verbessern!


    Da blieb mir doch kurz der Mund offen stehen ... :shock:

    ZVAB wird von uns jetzt erstmal etwas stiefmütterlich behandelt und beobachtet, wie sich's entwickelt. Momentan sind die Bestellungen brutal zurückgegangen ...

    Wie läuft das jetzt eigentlich schnittstellenseitig? Wenn z.B. ein Buch für den Katalogexport nach abe gesperrt ist, wird es auch nicht mehr zum ZVAB gespielt? Und welcher Preis geht zum ZVAB: der abe-Preis oder ggfls. der abweichende ZVAB- bzw. Hauptpreis?

    Insgesamt nervt es, dass ZVAB-Bestellungen nun genauso umständlich gehändelt werden müssen wir abebooks.

    Danke für's erstmal wieder rausnehmen :) !

    Zitat von Franklin

    Könntest du den Benutzernamen nicht irgendwo anders rein basteln ?


    Schön wäre z.B. wenn man in den Rechnungen danach suchen könnte. Also eine Sondersuche nach eBay-Namen wie es ja schon nach eBay-Artikelnummer gibt.

    Danke Stefan,

    das ist ein sehr willkommenes Widget! Wir hatten vor Jahren mal was ähnliches mit 'Supreme Gallery' ausprobiert, aber dafür musste man eine eigene Schnittstelle mit Zugriff auf alle Artikel und Verkäufe freigeben ...
    Die hatte auch andere Probleme und wurde von uns wieder deaktiviert, daher lag das Cross-Selling seitdem mehr oder weniger brach. Schaun wer mal, ob mit der neuen Optione der ein oder andere Kunde tatsächlich mehr als einen Artikel kauft ... Das gibt es zwar bisher mitunter auch schon, aber man kann das ja gern ein bisschen anstupsen ;)

    Schön ist auf jeden Fall, dass das wh-Widget auch ohne aktiviertes Flash funktioniert. (anders als von mir beobachtete Supreme- oder Sellerfoxwidgets, die aktuell nur einen inhaltsleeren grauen Kasten anzeigen) Da hat sich die Arbeit doch gelohnt :)

    Zur Darstellung auf mobilen Endgeräten kann ich leider nichts berichten.

    Allerdings scheint die Sortierung bisher nach "beliebteste Artikel" zu erfolgen, hat also mitunter wenig mit dem aufgerufenen Buch (Sachgebiet/Thema/Autor) zu tun. Wäre also schön, wenn ein paar eBay-Verkäufer das mal probehalber aktivieren und beobachten, ob es wirklich zu höheren Mehrfachbestellungen führt, und dann auch an Stefan Feedback geben.

    Zum 01.01.2016 soll das Buchpreisbindungsgesetz in Deutschland novelliert werden und dann auch E-Books (pdf) umfassen. Das Gleiche gab es ja letztes Jahr bereits in Österreich.

    Für deutsche Antiquare ändert sich dadurch zwar erstmal nichts, gebrauchte (Print-) Bücher und Mängelexemplare fallen auch weiterhin nicht unter das BuchPrG.

    Interessant ist aber, dass eine bisherige Regelung ("Die Preisbindung gilt nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes") ebenfalls komplett wegfallen soll:

    Zitat

    Der bisherige § 4 BuchPrG, wonach grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU nicht der Preisbindung unterfallen, wird gestrichen. In Zukunft wird also keine Unterschied mehr gemacht, von wo das Buch verkauft wird. Entscheidend ist, dass das Buch an Letztabnehmer in Deutschland verkauft wird. Dann ist stets der für Deutschland festgesetzte Preis einzuhalten.


    Quelle: http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuel…des-buchprg.htm

    D.h., dass all die UK und US (und AT :) ) Verkäufer auf amazon und eBay dann auch den für Deutschland festgesetzten Ladenpreis für preisgebundene "Neu"-Bücher einhalten müssen.

    Das ist einerseits gut, weil damit der Druck von den Gebrauchtpreisen genommen werden kann. Bisweilen kann man ja kaum mit den Angeboten für Neubücher aus dem Ausland mithalten.
    Anderseits habe ich immer noch meine Zweifel, ob das mit dem politisch gewünschten offenen (Frei-)Handel vereinbar ist.

    Aber die EU-Kommission hat ja jüngst verlauten lassen, dass auch mit Freihandelsabkommen wie TTIP nicht an 'unserer' Buchpreisbindung gerüttelt würde: http://www.boersenblatt.net/artikel-freiha…en.1031028.html

    Ich finde das jedenfalls ein spannendes Thema, das man im Auge behalten sollte als Buchverkäufer, egal ob "neu" oder "antiquarisch" ...