Beiträge von kleinerMUC

    Zitat von Toxa


    Das ist i.d.R. zwecklos - man erhält nach X Tagen einen Brief, der sinngemäß enthält, dass die Nachforschungen kein Ergebnis gebracht hätten und dass man sich entschuldigt und hofft, das in Zukunft wieder der gewohnt gute Service greift. Das war´s.


    Danke für die Info, so hatte ich das auch ungefähr erwartet ...

    Zitat von Toxa

    Ich hatte kurzzeitig Hoffnung, als das trackbare Produkt "TrackNow" getestet wurde, aber das wäre nicht mit Büchersendungen kompatibel gewesen und ist nach einer kurzen Testphase bereits wieder vom Markt.


    TrackNow gibt es wieder: https://www.efiliale.de/track-now-send…gung-10er-block

    Kostet jetzt allerdings genauso viel wie ein Einwurfeinschreiben, es gibt aber anders als dort keine Haftung bei Sendungsverlust (Einschreiben Einwurf: bis 20,- EUR). Und geht auch nicht für Bücher- oder Warensendungen. Schade.

    Ja, momentan verzögern sich einige Büchersendungen wohl wieder, das kann ich auch bestätigen.

    Offenbar kann man hier einen Nachforschungsantrag stellen:

    https://www.deutschepost.de/de/toolbar/kun…formular-8.html

    Hinweis:

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass Bücher- und Warensendungen erst 10 Werktage nach Einlieferung als verloren gelten.

    Eine Nachforschung können Sie daher erst ab dem 11. Werktage nach der Einlieferung beauftragen.
    Wir leiten eine Nachforschung ein. Diese kann jedoch bis zu 32 Werktage in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie automatisch eine Antwort von uns.

    Haben das selbst noch nie probiert, also wäre es mal interessant zu wissen, wie die Post bei unversicherten Büchersendungen damit umgeht. Kann mir zwar eine Antwort schon denken ( :( ), aber es wäre schön, wenn Franklin (oder jemand anderes) mal seine Erfahrungen dazu postet.

    Laut Wirtschaftswoche könnte die Post - wie schon in den vergangenen Jahren regelmäßig praktiziert - bei der Bundesnetzagentur Antrag auf Erhöhung des Briefportos für 2016 stellen.

    Zitat

    In wenigen Wochen wird sich zeigen, ob und bei welchen Briefprodukten es zu Preisanpassungen kommt.


    Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmen/di…o/12368188.html

    Auch wenn der WiWo-Artikel zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr spekulativ daherkommt, würde ich aus der Erfahrung der vergangenen Jahre durchaus folgern, dass das Porto - und dann auch für Büchersendungen - mal wieder steigen wird.

    Edit: DHL hat auch schon die nächste Preiserhöhung angekündigt (für Express): http://www.zeit.de/wirtschaft/unt…steigerung-2016

    (Schön sind hier auch die Kommentare unter dem Artikel ;) )

    Hatten kürzlich auch einen Fall wo die Bewertung innerhalb kürzester Zeit entfernt wurde. Androhung der negativen (Bewertungserpressung) durch den Kunden sollten wir nicht auf seine ungerechtfertigten Forderungen eingehen ließ sich wunderbar im Nachrichtenverlauf nachvollziehen.

    Antrag auf Entfernung kann man hier stellen:
    https://sellercentral.amazon.de/hz/contact-us

    Kunden und Bewertungen -> Kundenbewertungen

    Die negative verschwindet aus dem öffenltich sichtbaren Bewertungsprofil und auch aus der Berechnung der Verkäuferleistung.

    Ab Ende August "kauft" amazon Deutschland keine gebrauchten Bücher mehr gegen Gutscheine an.

    Grund ist offenbar nicht das Geschäftsmodell an sich (könnte aber auch sein ;) ), das ja auch medimops, rebuy und Konsorten seit Jahren betreiben, sondern ein Streit mit den Preisbindungstreuhändern vom Börsenverein wegen Preisbindungsverstößen. Küzlich entschied der BGH gegen amazon, dass es unzulässig sei, die durch den Ankauf ausgestellten Gutscheine wieder für den Einkauf von ladenpreisgebundene Neubüchern zu verwenden.

    In den USA läuft das Programm aber offenbar weiter.

    Quelle: http://www.lesen.net/ebook-news/tra…buechern-21688/

    PS: Wer mal schauen mag, was so die Ankaufspreise bei den verschiedenen Resellern sind, kann das bequem in der Metasuchmaschine http://www.werzahltmehr.de/ machen.

    So, nu ist der Streik ja vorbei und auch Anfang Juni verschickte Sendungen werden endlich zugestellt.

    Zum Glück sind die meisten Buchkäufer geduldig, aber ein paar Probleme gab es trotzdem.

    eBay hat angekündigt, streikbedingte Einflüsse auf die Verkäuferbewertung und damit den Status nicht zu berücksichtigen. Folgende "Mängel" werden bis 20.07. automatisch entfernt:
    - Anfragen: Artikel nicht erhalten
    - Niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen für "Versandzeit"
    - Damit in Verbindung stehende neutrale oder negative Bewertungen

    Quelle: http://news.ebay.de/showitem&id=1990

    Im Verkäufer-Cockpit kann man seinen aktuellen Service-Status sehen, wer kurzzeitig abgerutscht war, sollte nun also wieder hochgestuft werden.

    Amazon ist da leider nicht so freundlich, auf meine Anfrage erhielt ich die Antwort:

    Zitat

    Wir haben die Hintergründe für die Bestellmängelrate in Ihrem Verkäuferkonto angemerkt. Leider ist es nicht möglich, die automatisch berechneten Statistiken manuell zu beeinflussen.

    Ihr könnt aber gern auch ein bisschen Druck machen und darum bitten, negative Bewertungen zu löschen und A-Z Anträge aus der Berechnung der Verkäuferleistung zu nehmen. Vielleicht passiert ja doch noch was ...

    Kleiner - nicht unkritischer - Bericht zum Jubiläum mit ein paar interessanten Fakten aus der Anfangszeit, als Jeff Bezos in einer Garage in Seattle begann, den Online-(Buch)handel umzukrempeln (und warum gerade von dort). Sein Credo:

    Zitat

    Nichts wäre leichter, als Gewinne zu machen und nichts dümmer. Wir nehmen das, was wir als Gewinn ausweisen könnten und reinvestieren es in die Firma.

    http://heise.de/-2750397

    Hallo und willkommen! Schön, dass das Forum von mehr whBook-Nutzern besucht wird :)

    Als erstes Mal eine Gegenfrage: Wie kommen denn die Portalpreise zu deinen Büchern? Übernimmt es die schon automatisch der Titelaufnahme? Das kann man in der Konfiguration abschalten: Antiquarische Bücher -> Internet-Preisabgleich -> Haken setzen bei den Portalen "Preis nur anzeigen und nicht übernehmen"

    Um die Portalpreise nachträglich zu ändern musst zum Glück nicht jedes Buch einzeln bearbeiten ;)

    Filtere einfach alle Bücher her, die geändert werden sollen. Dann gibt es ganz oben den Reiter Optionen und dort den Unterpunkt Verkaufspreise -> Trefferliste Verkaufspreise -> um einen Betrag ändern bzw. Hauptpreise in ein anderes Portal kopieren.

    Probier das mal an einem Buch aus, bevor du die ganze Trefferliste damit bearbeitest - das kann nämlich nicht rückgängig gemacht werden!

    Viel Erfolg!

    Vielen Dank Stefan,

    das war in der Tat schon manchmal eine Fehlermeldung für nicht zugestellte (von order-control verschickte) Bestellbestätigungs-E-Mails. Der Kunde erhält dann z.B. nicht die Widerrufsbelehrung oder die AGB zum Vertragsschluss zugestellt.

    Mit den meisten großen E-Mail-Providern ist das kein Problem, aber besonders bei ausländischen Bestellungen oder wenn der Kunde einen eigenen Mailserver konfiguriert hat, tritt dieser Fehler ab und zu mal auf.

    Ich hab's für uns mal eingestellt und hoffe, nun weniger Mails von Hand aus dem 'eigenen' Absender-Mail-Account neu schicken zu müssen ;)

    Die meisten eBay-Verkäufer bieten ja 'freiwillig' ein verlängertes Widerrufsrecht von 1 Monat statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage, um in den Genuss der Vorzüge der ebay-Garantie zu gelangen. Also Rabatt auf die Verkaufsprovision, bessere Sichtbarkeit der Angebote in der Suche, Kennzeichnung mit grünem Siegel etc.

    Dass dies auch rechtlich zulässig ist, ergibt sich aus § 312k, Abs 1 BGB, der die Bestimmungen zum Widerrufsrecht regelt, wo es heißt:

    Zitat

    Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden.


    Da eine Verlängerung aber zum VORTEIL des Verbrauchers dient, ist das also grundsätzlich kein Problem.

    Wie sieht es aber mit dem gesetzlichen Muster zur Widerrufsbelehrung aus, das ja nur die 14-Tage Frist vorsieht?

    Das kann und muss natürlich angepasst werden, wenn von der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgewichen wird. So hat jüngst das OLG Frankfurt a.M entschieden:

    Zitat

    Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 7.5.2015, 6 W 42/15) entschied nun, dass diese Verlängerung der Widerrufsfrist die Belehrung nicht falsch mache, sondern unbedenklich möglich sei und die Belehrung trotz dieser Änderung mit den Vorgaben der §§ 312d I, 312g BGB i.V.m. Art. 246a II Nr. 1 EGBGB vereinbar sei.


    Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/06/01/dar…aengert-werden/

    Wer aiso auch 1 Monat Widerrufsfrist bei eBay (oder anderswo) einräumt, muss das so auch in die Widerrufsbelehrung schreiben. Die Einstellung zur Frist bei eBay unter "Rechtliche Informationen des Verkäufers" reicht nicht, wenn sich das dann mit der WRB widerspricht. (hab ich leider schon häufig bei eBay so gesehen :shock: )

    Ergänzung 29.06.: Auch Herr RA Solmecke hat das auf antiquariatsrecht.de bestätigt:

    Zitat

    [Es] sei entscheidend, dass es sich hier um eine Regelung zugunsten der Verbraucher handelt. In dem Fall könne die zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster abweichend geändert werden.


    Quelle: http://www.antiquariatsrecht.de/widerrufsrecht…rt-werden-2199/

    Disclaimer: Wie bei allen Rechtsfragen gilt auch hier: Im Zweifel an der korrekten Umsetzung unbedingt den Rechtsbeistand des Vertrauen konsultieren.

    Da hattest du aber Glück, dass dein Käufer nicht das Angebot vom mops auf eBay gefunden hat ;)
    http://www.ebay.de/sch/ctg/Die-Ku…s=9783720560023

    Bei abebooks ist der schon länger, mind. über ein Jahr.

    Und ihn zu unterbieten macht - zumindest auf amazon - keinen Sinn, weil er in den allermeisten Fällen innerhalb kürzester Zeit wieder darunter geht ...
    Wobei die Automatik dahinter wohl 'intelligenter' geworden ist und u.a. Zustand und Anbieter zu berücksichtigen scheint.

    Zitat von Stefan

    Behaltet also auf jeden Fall euer Verkäufer-Cockpit stehts im Auge!


    Ja, das ist ein sehr guter Hinweis ;)

    Die häufigsten Gründe für "Mängel" und damit das Abrutschen der Bewertungen und des Verkäuferstatus sind aus meiner Erfahrung/Beobachtung:
    - Versandzeit zu lang (viele Anfragen a la "Wo bleibt mein Buch")
    - Verkäuferstorno weil Buch nicht mehr auf Lager
    - niedrige detaillierte Sternchen-Bewertung für Artikel nicht wie beschrieben

    Alles Sachen, die man in den Griff bekommen kann, wie die große Mehrzahl der Verkäufer beweist ...

    Wenn ich mir die von wh-Antiquariaten eingestellten Angebote so anschaue, gibt es allerdings einige, bei denen mir das Grausen kommt. 25.000 Artikel im Shop ohne Bild und Kategorien, Titel mit mehr als 3000 Zeichen, >500 (meist Taschen-)Bücher für 1005,90 EUR usw.

    Es reicht halt nicht, in der Software einfach einen Haken für den eBay-Export zu setzen und dann auf Bestellungen zu warten. Gründliche Bestandspflege und das Auseinandersetzen mit den Anforderungen der Plattform gehören einfach dazu. Das gilt nicht nur für eBay, auch wenn man sich woanders vielleicht mit weniger Aufwand durchwursteln kann. Ordentlichen Umsatz und zufriedene Kunden bekommt man allerdings nirgends durch leidenschaftsloses Bücherlisten.

    Stefan hat ja inzwischen einen Ansprechpartner bei eBay aufgetan, aber dieses Forum kann auch von den Händlern genutzt werden, sich auszutauschen, Fragen zu stellen und Tipps einzuholen. Dafür müsste es halt ein paar mehr interessierte Nutzer haben :roll:

    Danke für die Info, Stefan, und die schnelle Hilfe als wir auch betroffen waren.

    Wer ebenfalls so eine Fehlermeldung bekommen hat, muss allerdings unbedingt darauf reagieren!

    Das Problem ist, das whBook ein Buch einstellt und dann von eBay die Rückmeldung kommt, dass dies nicht erfolgreich war. In Wirklichkeit hat aber alles geklappt und das Angebot wurde auf eBay mit einer Artikelnummer gelistet.

    whBook stellt das Buch nun am nächsten Tag erneut ein und das Angebot bekommt von eBay eine neue Artikelnummer zugewiesen. Dann löscht eBay dieses vermeintliche Duplikat aber wieder.

    Damit steht das Buch auf eBay mit der "alten" Artikelnummer, in whBook aber mit der "neuen". Sollte es nun zu einem Verkauf kommen, kann whBook diese Bestellung nicht einlesen, weil die "alte" Artikelnummer ja gar nicht mehr als aktives Angebot bekannt ist.

    Es müssen also sowohl auf eBay als auch im whSoft-Login BEIDE Listungen gelöscht werden. Dann wird das betroffene Buch (hoffentlich) am nächsten Tag ganz normal und mit syncronisierten eBay-Nummern neu eingestellt ...

    Ich hab mir das jetzt mal ein paar Tage an eigenen Artikeln angeschaut.

    Also wenn von einem mit Menge 8 eingestellten Angebot 4 verkauft werden, wird das unter "beste Ergebnisse" schon besser gelistet, als wenn von einem mit Menge 20 eingestellten Artikel 4 verkauft werden. Im ersten Fall steht dann sowas wie "über 50% verkauft" in dem Feld unter dem Sofort-Kaufen Button.

    Andererseits gibt es auch Artikel mit nur noch kurzer Restlaufzeit und im Verhältnis weniger verkauften Angeboten, aber mehr Beobachtern, die im Ranking besser dastehen. Scheint also auch nach Seitenaufrufen sortiert zu werden.

    Eine eindeutige Preferenz im Verhältins verkaufter zu geilsteter Menge kann ich also nicht unbedingt bei Shop-Artikeln konstatieren.

    Meine Nachfrage zielte ja ein bisschen auf die eBay-Ankündigung ab, dass nicht innerhalb von 18 Monaten "bis auf Widerruf" eingestellte verkaufte Artikel mit einer "Strafgebühr" belegt werden sollten.
    (Wurde inzwischen von eBay wieder verworfen)

    Der clevere Kunde sucht doch eh nach dem günstigsten Preis, und da nach 30 Tagen mit dem bisherigen Modell sowieso die Karten neu gemischt/neu eingestellt wird, sehe ich hier konkret nicht, was eine künstliche Verknappung bringen soll. Außerdem führt das zu den von Stefan angesprochenen Problemen mit dem Bestandsabgleich.

    Wenn jemand andere Beobachtungen gemacht hat/ähnliches vom Verkäuferservice gehört hat, immer gerne her damit!

    Hm, interessant. Betrifft das nur "bis auf Widerruf" eingestellte Artikel oder auch ganz normale Shop-Artikel mit einer Laufzeit von eh nur 30 Tagen?

    Also das kürzlich verkaufte Artikel besser unter der Sortierung "beste Ergebnisse" in der Suche gelistet werden, ist ja irgenwie nachvollziehbar. Das geschieht meinem Gefühl nach aber unabhängig von der eingstellten Menge, ich kann das aber gern mal weiter beobachten.