Beiträge von kleinerMUC

    Zitat von Stefan

    Wie handhabt Ihr die (nachträglichen) Stornierungen von Amazon in whBOOK?


    Wenn eine Bestellstornierungsanforderung kommt, bevor die Rechnung überhaupt in whBook angelegt wurde, markiere ich die E-Mail erstmal zur Erinnerung und storniere dann beides gleichzeitig, sobald der Bestellscan durch ist. Das voneinander zu trennen, finde ich ziemlich unübersichtlich, und es passiert ja auch nichts "schlimmes" in dem Moment, wo die Rechnung zwar angelegt, aber noch nicht ausgedruckt wurde, z.b. wurde auch noch kein order-control-Link verschickt, Versand bestätigt oder Geld abgebucht.
    Dann Buchbestand einfach wieder +1 und fertich ;)

    Das grundsätzliche Problem ist ja, dass das "System" eBay den klassischen Rechnungskauf (ich verschicke die Ware, bevor sie bezahlt wurde) gar nicht unterstützt. Andererseits kommt ein Kaufvertrag dort schon in dem Moment zustande, wenn der Käufer auf "Sofort Kaufen" klickt. Es muss dafür gar nicht die Kaufabwicklung durchlaufen werden. Und dann bekomme ich als Verkäufer halt auch sofort die hinterlegte bevorzugte Lieferadresse übermittelt. Möchte der Käufer dann woanders hin geliefert bekommen, ist das bei zeitnaher Verkaufsabwicklung immer schwierig zu handhaben.

    Stefans Lösungsvorschlag ist daher leider nur bedingt hilfreich. Meiner Erfahrung nach kommen "verspätete" paypal-Zahlungen auch meist erst nach dem Ablauf der genannten 24h-Frist, also z.b. erst, nachdem der Käufer die Ware erhalten hat. Das betrifft aber nur einen Promille-Anteil aller Bestellungen.

    Ist im Einzelfall sicher ärgerlich für den Kunden, aber man muss aus Händlersicht hier schon Aufwand gegen Nutzen abwägen. Will man eine negative Käufererfahrung/Bewertung gegen unvertretbaren Aufwand (Verkauf nur gegen sofortige Bezahlung mit paypal-Pflicht) aufwiegen?

    Aus meiner Sicht ein klares "Nein".

    Das ist halt ein Problem, mit dem man auf eBay leben muss, man kann sich so gut es geht absichern (siehe vorherigen Beitrag von Franklin), aber ganz ausschließen kann man so eine Lieferung an eine "ungewünschte" Adresse nicht.

    Wenn eBay das Problem bekannt ist, besteht ja immerhin die Hoffnung, dass sich da mal irgendwann was tun wird :)

    Zitat von Stefan

    Man hat nun allerdings auch die Möglichkeit, diese Fehler dauerhaft zu vermeiden


    Ah, okay vor diesem Hintergrund ist die Frage schon sehr interessant. Mindespreis 0,01 EUR ist wohl kein Thema, nach oben erfüllt diese Warnfunktion aber einen Zweck.

    Das derzeit teuerste mit whBook auf eBay eingestellte Buch "kostet" über 1 Mio.
    (bei amazon ist das Angebot nicht gelistet)
    Das ist sicher ein Fehler, der über solch einen Mechanismus erkannt werden kann.

    Ich halte es für nicht sinnvoll, hier über die Schnittstelle pauschal einen Freifahrtschein für Mondpreise auszustellen. Auch wenn sehr sorgfältig von den Antiquariaten bei der Titelaufnahme/dem Preisabgleich gearbeitet wird, kann so ein Fehler schon mal passieren. Und es ist weniger peinlich, das über eine Fehlermeldung mitgeteilt zu bekommen als von verwunderten Kunden ;)

    Ein Maximalpreis sollte aber gern diskutiert werden, ich persönlich halte auch 10.000 EUR für zu hoch, da im Preissegment darunter schon mal ein Komma verrutschen könnte ...

    Das ist ein nettgemeinter Hinweis von amazon, dass der übermittelte VK eventuell falsch ist, also zb. statt 10.00 EUR 1000 EUR angegeben wurde. Du hast dann die Möglichkeit, den Preis zu korrigieren und das blockierte Angebot wieder freizuschalten:

    Zitat

    Wenn Amazon feststellt, dass eine Preisauszeichnung möglicherweise fehlerhaft ist, werden wir den Verkäufer kontaktieren, der das Angebot erstellt hat und die betroffenen Angebote eventuell deaktivieren, um eine potenzielle negative Kundenerfahrung zu vermeiden.


    Hilfe-Seite dazu: http://www.amazon.de/gp/help/custom…odeId=201356680

    Ein großes Dankeschön an Stefan auch von mir, dass das so schnell und unkompliziert aufgenommen wurde!

    Ich hab die Versandeinstellungen bei eBay jetzt mal mit der 2. Versandart konfiguriert, wenn mir etwas auffällt damit gebe ich gern Feedback dazu.
    Scheint aber - wie Franklin bereits angemerkt hat - nicht so oft ausgewählt zu werden, kann also dauern ;)

    [update 29.04.]
    Funktioniert bisher einwandfrei mit dem Hinweis im Protokoll und passt damit wunderbar in den bestehenden Ablauf der Bestellabwicklung :) Danke!

    Zitat von Stefan

    bei den eBay-Rechnungen innerhalb Deutschlands auf den Versand achten, falls das möglich ist.


    Ist leider nicht möglich :(

    Wir haben uns - wie viele andere Händler auch - auf den automatischen Bestellscan eingeschossen und bearbeiten ggfs. nur nach, was im Protokoll auftaucht. Zusätzlich alle ausgedruckten (eBay-)Rechnungen nachzukontrollieren geht einfach nicht, und ist auch sehr fehleranfällig, weil man gerade an hektischen Tagen dabei schon mal was übersieht. Und wenn es dann zu berechtigten Kundenreklamationen (Artikel nicht erhalten) kommt, ist die "Mängelquote" recht schnell überschritten und der Top-Verkäufer-Status für die eBay-Garantie [und das darauf folgende Programm] sowieso weg ...

    Daher hätte ich eine Bitte bzw. einen Verbesserungsvorschlag für die nächste whBook-Version:

    Für alle eBay-Bestellungen mit Porto sollte ein Hinweis im Protokoll angezeigt werden.

    Das hätte mehrere Vorteile.

    1.) wählt ein Kunde die Versandart mit zusätzlichen Kosten sehe ich das sofort und kann entsprechend reagieren

    2.) bestellt ein Kunde aus dem Ausland, sehe ich das sofort und kann die Bestellung gesondert bearbeiten (Mwst. bei Ausfuhrlieferung rausnehmen, Lieferung nicht mit innerdeutschen Bestellungen vermischen, usw.)

    3.) Ladenpreisgebundene Neubuchbestellungen werden auch erkannt, soweit die Option diese versandkostenfrei zu liefern nicht aktiviert ist

    3 auf einen Streich!

    Bitte an Stefan: Kannst du das bitte so an Herrn Wiesler weitergeben?

    Bitte an die anderen Händler: Wenn Ihr das auch gut fändet, sagt doch Stefan oder w+h Bescheid!

    Danke für das Zwischenfazit, Franklin.

    Ich hab's noch nicht eingestellt, weil ich eine Frage dazu habe: sehe ich das irgendwo, z.b. im Protokoll vom Bestellscann, wenn ein Kunde die schnellere (und teurere) Versandart ausgewählt hat? Nicht dass ich das dann auf der Rechnung übersehe und eine Büchersendung rausschicke wenn eigentlich Paketversand gewünscht und bezahlt wurde ...

    Wir sind als DHL Kunden zwar (noch) nicht angeschrieben worden, aber folgendes habe ich gerade gelesen:

    Zitat

    aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen bei Deutsche Post DHL besteht ab morgen die Möglichkeit von Warnstreiks.

    Quelle: http://www.wortfilter.de/news15Q1/4886-…eik-Warnung.php

    Mit Verzögerungen bei der Auslieferung ist also in der Osterzeit zu rechnen ...
    Sobald ich Informationen direkt von DHL finde, werde ich die posten, damit Ihr Kunden bei Lieferproblemen darauf hinweisen könnt.


    [update 23.oo Uhr]

    Betroffen scheint auch die Zustellung (der Büchersendungen) durch die Deutsche Post zu sein, verdi schreibt:

    Zitat

    Die Gewerkschaft kündigte an, ihre Mitglieder bei der Deutschen Post AG ab 1. April zu bundesweiten Warnstreiks aufzurufen. [...] Wann und wo die Beschäftigten ihre Arbeit niederlegen, wird ver.di erst kurzfristig bekannt geben.


    Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressem…33-5254008a33df

    PS: Wer sich für den Hintergrund der aktuellen Warnstreiks interessiert, dem sei dieser Artikel empfohlen.

    Noch ein kleiner Schubser von mir ;)

    Ab Ende April wird google nicht für mobile Geräte optimierte Seiten/unresponsive gelayoutete wohl deutlich schlechter ranken.

    Quelle (mit Link zum google-Blogeintrag): http://www.golem.de/news/suchranki…503-113243.html

    Was das für das derzeitige buchfreund-Portal bedeutet, kann ich nicht einschätzen, aber Stefan dürfte wohl in der Webmaster-Zentrale Einblick haben, wie das zur Zeit ist und testen können, wie es mit den Änderungen dann um den Pagerank bestellt sein wird.

    Noch ein Grund mehr, sich auf das neue buchfreund zu freuen!

    So beruhigend die Entscheidung erstmal für Market-Place-Verkäufer ist, birgt das Anhängen an bereits bestehende Artikel aber auch Risiken, wie dieses Urteil des LG Arnsberg zeigt:

    Zitat

    Verkäufer, die auf dem "Amazon-Marketplace" ihre Waren anbieten, haften auch für irreführende Produktbeschreibungen von Amazon selbst. [...] Dem Urteil zufolge unterliegen Marketplace-Händler weitreichenden und umfassenden Prüfungspflichten. Um Werbeanzeigen für ihre Produkte rechtskonform zu gestalten, sollten sie besonders auf die Produktbeschreibungen ihrer Angebote und der damit verbundenen Illustrierung achten. Auch sollten Händler Produktbeschreibungen, die von Amazon oder Dritten stammen, nicht ungeprüft übernehmen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/mel…on-2583569.html

    Bei Büchern ist die Gefahr sicher geringer, weil die allermeisten Katalogeinträge aus dem VLB stammen und die Bilder meist nur das reine Buchcover ohne "Hintergrund" zeigen. Aber gerade bei von anderen Händlern angelegten Produktdetailseiten antiquarischer Bücher sind oft Fehler enthalten. Liefert man dann nicht das Buch wie dort beschrieben, haftet man als Verkäufer für den Fehler. Das sieht übrigens auch amazon bei einem daraus resultierenden A-Z-Antrag so: https://sellercentral.amazon.de/forums/thread.…202327&#1202327

    Es gibt bei jedem Artikel/Buch einen Link unterhalb der Überschrift "Produktinformation", mit dem man die Produktinformationen aktualisieren kann. Bei Angabe einer guten Quelle (buchhandel.de, Verlagshomepage) wird die Richtigstellung bei uns in allen Fällen zügig übernommen. Falsche Bilder kann man hier auch melden.

    Stefan: Das würde ich verneinen, da man mit den AGB nur amazon

    Zitat

    das nicht-ausschließliche, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Übersetzung, Herstellung abgeleiteter Werke, Verbreitung und Wiedergabe dieser Inhalte weltweit in allen Medien

    gewährt.

    Das ist bei Buchcovern wohl nicht problematisch, weil hier sich hier die Frage nach einer urheberrechtlich relevanten "Schöpfungshöhe" aus dem reinen Abfotographieren stellt und eher zu keinem Schutz führt. In anderen Kategorien (Spielzeug, Bekleidung, wo Produktbilder oft von einem Händler/Hersteller aufwendig inszeniert werden) sollte die Nutzung der Artikelbilder auf anderen Kanälen ohne die explizite Einwilligung des Urhebers - nicht amazons - nicht erfolgen.

    (Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!)

    Zitat von spider

    Vorläufig kann man weiter machen wie immer.


    Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Ich hatte alle Angebote ohne ISBN/ASIN nach der Ankündigung erst mal für amazon gesperrt, werde es aber nächste Woche auch noch einmal ausprobieren.

    btw: Wenn man noch nicht existierende Bücher (mit ISBN) manuell bei amazon anlegt, ist es wichtig, ein Artikelbild mit hoch zu laden. Andernfalls taucht das Buch u.U. nicht in der (Volltext)Suche auf.

    Der Streit schwelt ja schon lange, wie dass denn mit Urheberrechten bei von anderen Nutzern oder Händlern hochgeladenen Artikelbildern sei.

    Nun hat das OLG Köln bestätigt, dass die AGB von amazon, die die Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern vorsehen, rechtens sind.

    http://irights.info/artikel/amazon…er-nutzen/25078

    Damit läuft man nun offenbar keine Gefahr mehr, für Urheberrechtsverstöße wegen der Bildnutzung abgemahnt zu werden, wenn man sich an ein bestehendes Angebot anhängt.