Beiträge von kleinerMUC

    Noch eine kleine Nachbemerkung:

    In der Buchaufnahme gibt es ein Feld, um den Bundle-Steuersatz anzugeben, jedoch keines für FSK. In der Buchansicht ist es dann genau anders herum :)

    Zitat von Oliver

    In den Stichworten wäre der Text kontraproduktiv, da hier eigentlich nur Suchbegriffe eingetragen werden, die für die Suchmaschinen hergenommen werden. An sich wird die Beschreibung aktuell für so ziemlich alles hergenommen, hauptsächlich aber natürlich für die Zustandsbeschreibung.


    Bei neueren Büchern braucht es die Klappentexte für amazon, eBay und booklooker nicht extra, denn dort werden sie von der Plattform zur Verfügung gestellt.
    Gerade aber für buchfreund und den eigenen Shop wären sie wichtig. Leider sieht es da ja mit Auffindbarkeit bei google nicht so rosig aus ... Und die Stichworte helfen da sicher weiter, wenn sie gut sind, aber für den Kunden, der das Angebot gefunden hat, wäre der Verlagstext wohl hilfreicher, sich über das Buch zu informieren.

    Mal ein (Negativ-)Beispiel: ISBN 9783548287768
    Stichworte: spiegel bestseller,Besteller 2016,spiegelliste,Pia Kirchhoff,Nele Neuhaus,Gegenwart,Bestsellerautor,Deutschland,spiegel bestsellerliste,Kriminalroman,Taunus,
    Das hilft dann auch der Suchmaschine nicht weiter :(
    Ohne eine große Diskussion darüber anstossen zu wollen stelle ich einfach noch einmal den Wunsch nach einem eigenen Feld für Klappentexte in den Raum.

    Vielen Dank für's Freischalten eines Testzugangs!

    Ich hab's heute mal kurz ausprobiert und möchte folgendes Anmerken:

    - bei der Titelübernahme aus amazon nimmt es nur die ISBN 10 her, richtig(er) wäre die EAN/ISBN 13
    - schön ist die Übernahme der Klappentexte vom VLB, allerdings wünsche ich da schon lange ein eigenes Feld bzw. das Einfügen unter "Stichworte" (in whBook). Das Feld "Beschreibung" nutzen wohl die meisten für Angaben zum Zustand, dort wird es ja auch bei amazon angezeigt.
    - das Webcam-Modul nutzen wir zwar nicht, ich finde die Lösung mit einer Flash-Applikation aber nicht so praktisch. Flash ist aus Sicherheitsgründen bei uns deaktiviert und auch im Netz immer weniger verbreitet, gibt es da nicht eine html5-Lösung? Auch sollte es möglich sein, Bilder von der Festplatte hochzuladen, ich erhielt nur die Fehlermeldung, das keine Webcam erkannt wurde.

    Einen richtigen Mehrwert zur Titelaufnahme in whBook am Arbeitsplatz sehe ich (noch) nicht, aber das whBook-Web entwickelt sich ja weiter ;)

    Neben antiquario.de (von booklooker betrieben) gibt es nun einen weiteren Service, mit dem Buchhändler im Laden für Kunden nach vergriffenen bzw. antiquarischen Büchern suchen können. (Anleitung als pdf hier)

    aktuelle Meldung des BB dazu: https://www.boersenblatt.net/artikel-antiqu…l_.1288754.html

    Ich find das super, das stationäre Buchhändler damit auch Kunden im Ladengeschäft bei der Suche nach nicht mehr über die Barsortimente zu beziehenden Titeln weiterhelfen können.

    BIsher durchsucht die Plattform amazon, booklooker, ZVAB und medimops.

    Wäre das nicht auch was für buchfreund? Es nutzen nach eigenen Angaben schon 1200 Händler diese Möglichkeit, das könnte die Reichweite der Angebote von buchfreund also deutlich erhöhen ...

    Zitat von Stefan

    Ich glaube mit 2-3 Mitarbeitern wird man dem nicht wirksam begegnen können. [...] Von daher braucht es imho ein paar intelligente Statistiken, über die man gekaperte Verkäuferkonten erkennt und dann sperrt. Aber wie auch immer Amazon versucht das zu lösen, der mediale Druck von außen ist sicher nicht falsch, um das Ganze etwas zu beschleunigen.


    Da die Masche offenbar fleißig weiter betrieben wird, gibt auch weiter mediale Berichterstattung dazu.

    Zitat

    Die Betrugsmasche auf Amazons Marktplatz, über die wir zuletzt Mitte November berichteten, läuft auch 2017 weiter. Die Recherche eines heise-online-Lesers zeigt: Obwohl Amazon das Problem seit Jahren kennt, können Betrüger immer noch spielend leicht Konten von Marktplatz-Verkäufern kapern und mit Fake-Angeboten fluten. [...]
    Mittlerweile hat er sogar eine Anwendung entwickelt, die hunderttausende Amazon-Produkte periodisch überwacht und Fake-Angebote innerhalb weniger Minuten, nachdem sie online gestellt wurden, identifiziert. Im Schnitt seien 12 Fake-Shops pro Tag aktiv. Amazon habe "die Kontrolle verloren", urteilt der Leser. [...]
    Amazon könnte das Problem vermutlich durch technische Vorkehrungen eindämmen, zum Beispiel durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, falls sich jemand von einem neuen Standort aus in ein Verkäufer-Konto einloggt. Auch mit einer Software, wie unser Leser sie in wenigen Tagen allein entwickelte, könnte Amazon vermutlich Kunden besser vor Betrugsangeboten schützen als bisher.


    Quelle: https://heise.de/-3623075

    Sooo schwer kann das also nicht sein, allein es scheint der Wille bei amazon zu fehlen ...

    Zitat von Toxa

    Trackbare, etwas schnellere Lösungen würde ich interessant finden, auch gegen Aufpreis.


    Es gibt wohl jetzt - vorerst allerdings nur für Briefe - eine Zusatzleistung für "prioritäre Behandlung":
    https://www.deutschepost.de/de/p/prio.html

    Kostet 90 Cent extra und erhöht die "Wahrscheinlichkeit" der Zustellung am nächsten Werktag. Eine Laufzeitgarantie gibt es allerdings nicht.

    Ob der Service - wie angekündigt - Mitte 2017 auch für Bücher- und Warensendungen buchbar sein wird, ist mir nicht bekannt. Ist auch etwas umständlich, da jede Sendung persönlich in einer Filiale eingeliefert werden muss ...

    Zitat

    Der Versand von PRIO-Sendungen ist völlig unkompliziert. Gehen Sie mit Ihrem Standard- / Kompaktbrief oder der Postkarte in eine Filiale oder eine Großannahmestelle der DP AG, die einen elektronischen Einlieferungsbeleg ausstellen kann. In der Filiale wird Ihre Sendung – falls noch nicht geschehen – freigemacht. Dort wird zusätzlich das PRIO-Label mit der Sendungsnummer, das als Sendungskennzeichnung dient, aufgebracht. Dieses bezahlen Sie zusätzlich mit 0,90 €. Sie können leider keine PRIO-Label zur Vorratshaltung kaufen.

    Sehr interessanter Artikel, um mal ein bisschen was über euch zu erfahren ... Und der Telefonstimme ein Gesicht zu geben :)

    Zitat

    Man muss hier nicht mit Krawatte und Anzug auftauchen. Im Prinzip könnte jeder im Jogginganzug arbeiten


    Haha, da denk ich dann im Sommer dran, wenn ich wieder in Shorts und Flip-Flops auf Arbeit radel ;)

    War mir auch nicht bewusst, dass ihr inzwischen 15 Server betreut.

    An dieser Stelle jedenfalls mal ein ganz herzliches Dankeschön für eure Arbeit und die Bemühungen, dass für uns Verkäufer alles rund läuft!

    Neues Jahr, neues Glück :(

    Ab 1. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für Händler im Zusammenhang mit der Verbraucherschlichtung.
    Ich versuche, das hier kurz zusammen zu fassen, wer mehr darüber lesen mag, klicke sich bitte durch die Links oder informiere sich anderweitig.

    Die Informationspflichten sind in zwei Ebenen unterteilt:
    1. Informationspflichten auf der Website (oder AGB in Katalogen/Prospekten)
    2. Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit

    Zu 1.
    Vorab: Diese Pflicht gilt nur, wenn der Unternehmer zum Stichtag 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 MA beschäftigt hat, es wird aber empfohlen, trotzdem darauf hinzuweisen.

    Demnach muss der Händler auf seiner Website darauf hinweisen,
    ob er bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor
    einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
    und auf die für Ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle verweisen.

    Der Hinweis sollte unter Impressum und in den AGB erfolgen!

    Für den Buchhandel – so der Börsenverein – besteht grundsätzlich keine
    gesetzliche Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren. Die Teilnahme an einem
    entsprechenden Schlichtungsverfahren ist daher für den Buchhandel freiwillig. Und nebenbei bemerkt auch eher nachteilig, keiner sollte das freiwillig machen ...

    In Buchfreund und den angeschlossenen Seiten ist ein entsprechender Hinweis

    Zitat

    Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    seit heute drin (Danke an Stefan und Oliver!), ihr solltet das aber in euren AGB auch noch mal wiederholen. Und selbstverständlich auch auf allen anderen bedienten Plattformen unter Impressum und AGB umsetzen.

    Wer sich freiwillig für ein Schlichtungsverfahren entscheidet, muss außerdem die Verbraucherschlichtungsstelle mit vollständiger Anschrift benennen. Mehr dazu unter Punkt 2.

    Zu 2.

    Zitat

    Nach Entstehen einer Streitigkeit, die nicht einvernehmlich beigelegt werden konnte, muss der Onlinehändler dem Verbraucher eine Streitbeilegungsstelle mit Anschrift und Webseite nennen und mitteilen, ob er bereit oder verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist der Shop-Betreiber nicht bereit an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss er darauf ebenfalls hinweisen, um dem Kunden die vergebliche Anrufung einer Schlichtungsstelle und damit Zeit und Mühe zu sparen.

    Diese Pflichten nach § 37 VSBG gelten für alle Shop-Betreiber. Eine Ausnahme für Kleinunternehmen gibt es nicht.

    Von den Allgemeinen Informationspflichten (§ 36 VSBG) unterscheidet sich die Informationspflicht nach § 37 VSBG in zeitlicher Hinsicht. Konkret bedeutet dies, dass die Informationspflicht erst dann ausgelöst wird, wenn ein Händler eine Streitigkeit mit seinem Kunden nicht einvernehmlich beilegen konnte.


    Quelle: http://www.protectedshops.de/infothek/white…gung-01.02.2017

    Der Börsenverein verweist in seinem Merkblatt aktuell nur auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
    Zentrums für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl, erreichbar unter https://www.verbraucher-schlichter.de/impressum/

    Diese Adresse sollte man sich als Lesezeichen speichern, da der Verbraucher nach Einleitung eines Verfahrens - zusammen mit dem Hinweis, ob man daran teilnimmt oder nicht - darüber informiert werden muss.

    Links:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/vsbg-%C2%A736-…e-haendler.html
    https://www.boersenblatt.net/artikel-beileg…ts.1278614.html
    https://www.it-recht-kanzlei.de/praktische-kon…tbeilegung.html

    Zitat von Oliver

    Das Versenden der PDF Rechnungen ist seit der whBOOK Version 6.2 möglich.


    Cool, kannte ich auch noch nicht. Danke dafür, das ist eine sehr hilfreiche Funkion!
    Wenn die Vorlage irgendwann mal noch individuell anpassbar wird, ist's perfekt ;)

    Ein spätes "Dankeschön" für den Hinweis, ist mir zum Glück wieder eingefallen, als ich diese Woche ein paar Angebote bearbeitet habe ;)

    Wenn man einzelne Angebote bearbeitet, ändert sich an den Rücknahmebedingungen nichts. Beim gebündelten Bearbeiten leider offenbar aber schon ... Dann muss man unbedingt vor dem Speichern die Rücknahmebedingungen kontrollieren und evt. wieder auf einen Monat umstellen.

    Zitat von Stefan

    PS: Passt nur auf, dass Ihr euch bei Amazon immer nur direkt anmeldet. Sonst ist euer Account übernommen und ihr werdet unfreiwillig zum Elektroartikel-Anbieter.


    Es gibt nun ein bisschen mehr Sicherheit mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei wird neben dem Passwort zusätzlich ein Login-Code zum Einloggen benötigt, der z.B. per SMS oder über eine App gesendet wird. "Bekannte" Geräte - wie PCs in Geschäftsräumen - kann sich amazon auf Wunsch auch merken, sodass hier nicht jedesmal ein Code eingegeben werden muss. Das ganze bietet schon deutlich besseren Schutz vor Hacks (von fremden Computern aus).

    Wie es geht wird hier ganz gut erklärt.

    Zitat von buecherprofi

    Wie habt ihr den Link in euer Impressum bei amazon bekommen ?
    Eine Verlinkung wird da nämlich nicht vom amazon System zugelassen


    Es gibt inzwischen ein Urteil des OLG München, nachdem der Link "anklickbar" zu sein hat.

    Bei amazon ist das immer noch ein Problem, da er in der aktuellen Einstellung auf eine Fehlerseite führt.
    Wer den Link noch unter "Widerrufsbelehrung" hat, bei dem funktioniert er, unter "Impressum" nicht.

    Ich habe schon Mitte November einen Fall deswegen eröffnet, außer der Mitteilung, dass es an die zuständige Abteilung weitergeleitet wird, ist genau nichts passiert ... Ich kann die Forderung aus dem Verkäufer-Forum, dass möglichst viele Händler ebenfalls einen Fall beim Verkäuferservice aufmachen, nur unterstreichen.

    PS: bei eBay kann man den Link ganz einfach anklickbar gestalten, siehe Anleitung hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanlei…ml#abschnitt_51

    Zitat

    Die Online-Plattform Booklooker hat jetzt die Marke von zwei Millionen registrierten Kunden erreicht, durchschnittlich kommen täglich 600 neue Kunden hinzu. Gesamtumsatz aktuell zehn Prozent über Vorjahresniveau.


    Quelle: https://www.boersenblatt.net/artikel-antiquariat.1257366.html

    Das ist eine gute Nachricht, denn mehr registrierte Nutzer sind mehr potentielle Kunden ;)

    Bei uns läuft es allerdings nur mit Büchern richtig gut, für andere Medien (Hörbücher, DVDs und Spiele) ist das offenbar nicht die beste Plattform. Da liegen amazon und eBay klar vorn.

    Okay, um die ganze Sache mal einzuordnen:

    Zitat von Vito

    Ach ...was ich vergessen habe zu fragen am Telefon. Das u.a. Zeichen "ebay Garantie"... das hatte ich auch mal. Kann das aufgrund der schlechten Quote
    verschwunden sein oder müssen da weitere Vorraussetzungen vorhanden sein ?
    Und ist es das gleiche Zeichen wie das Zeichen "Top Verkäufer" ?


    Unterschied "eBay-Garantie" und "Top Verkäufer":

    Um "Top Verkäufer" zu sein, müssen einige grundsätzliche Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergeben sich aber nicht automatisch bestimmte Vorteile, außer der Qualifizierung für die "eBay-Garantie".

    Wenn du den Top-Status also (hoffentlich nur vorübergehend) verlierst, stimmt die Aussage von eBay
    "alles halb so wild". Deine Angebote werden weiter bei eBay gelistet, aber vielleicht nicht mehr so oft angeklickt/gekauft.

    Für "eBay-Garantie" müssen allerdings neben dem "Top Verkäufer"-Status - und ohne den geht es schon gar nicht - zusätzliche Anforderungen erfüllt werden (z.B. max. 1 Tag Bearbeitungszeit), dafür gibt es dann das grüne Papperl und angeblich besseres Ranking/bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen und aktuell 10% Rabatt auf die Verkaufsprovisionen.

    Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die "kostenlose" Versandart nicht die schnellste sein muss! Einstellungen dazu wie oben gepostet.

    Zitat von Franklin

    Paypal ist ja bei Ebay nicht Pflicht.


    Das stimmt nur bedingt, da für Shop-Artikel sehr wohl paypal angeboten werden muss. Und ohne Shop fallen halt immer Einstellgebühren an ...

    Grundsätzlich sehe ich die Quote von 12% verspäteter Versand/nicht fristgemäße Zustellung auch als problematisch an, ein Umswitchen auf eine andere Versandart (Brief, Paket) kann hier sicher nicht kurzfristig Verbesserung herbeiführen. Richte dich also mit der Post im Weihnachtsgeschäft schon mal auf Probleme ein ...

    Viel Erfolg!

    Zitat von Vito

    Kann whbook anstatt Standaertversand dort nicht Sparversand / Büchersendung hinschreiben ?
    Also bei Versand Kostenlos - und dann Büchersendung / Sparversand.
    Dann sollte doch auch der Lieferungszeitraum besser angegeben werden können.


    Das kannst du selbst beeinflussen ;) Je nach Konfiguration im eBay-Export im wh-Login Bereich wird die ausgewählte Versandart übernommen. Bei uns Sparversand (Deutsche Post Bücher-/Warensendung) mit Lieferzeitraum E+ 3-5 Tage (bei einem Tag Bearbeitungszeit) als erste kostenlose Versandart.

    Das grundsätzliche Problem ist halt, dass eBay für die Quote nur die bewerteten Transaktionen hernimmt, nicht alle Transaktionen im Bewertungszeitraum. Käufer können grundsätzliche alle Transaktionenn hinsichtlich pünktlicher Lieferung bewerten, aber nicht alle Käufer machen das ...
    Den Unterschied kann man im Verkäufercockpit schön sehen zwischen "Quote nicht fristgemäß verschickter Artikel" und den anderen Metriken, die alle Transaktionen berücksichtigen.

    Bewertung der Versandzeit schließt hier alle von Käufern als zu spät geliefert gemeldete Artikel ein. Das kann whBook leider nicht verbessern, da eine "Sendungsverfolgung" via order-control-Link nicht bei eBay eingetragen werden kann (anders als bei amazon, wo die Quote fristgemäßer Versand mit order-control bei 100% liegt).

    Du kannst zur Verbesserung also nur im wh-Export
    1.) den "langsameren" Sparversand (in den Versandkosteneinstellungen ändern (Profi-Einstellungen)) auswählen
    2.) die Bearbeitungszeit hochsetzen

    eBay ist wohl etwas kulanter geworden, was die Herabstufung des Top-Verkäufer-Status angeht, aber allzu lange sollte man diese Metrik nicht reißen ...

    Viel Erfolg!

    Zitat

    Bei Amazon gibt es künftig auch Autos zu kaufen. Zum Start sind der Fiat Panda, der Fiat 500 sowie der 500L bei Amazon Italien erhältlich. [...] Wenn ein Kunde den Wagen online konfiguriert und die Vorbestellung abgegeben hat, meldet sich ein Amazon-Mitarbeiter, um die Bestellung abzuschließen und die Abholung bei einem Händler zu vereinbaren. Der Preis soll 33 Prozent unter dem Listenangebot liegen. [...] Ob Amazon in Italien einen Test startet, der bei Erfolg auf andere Länder ausgeweitet wird, ist nicht bekannt.


    Quelle: http://www.golem.de/news/vorerst-a…611-124591.html

    Die Vertragshändler dürften nicht amused sein.

    Dass der Direktvertrieb auch bei beratungsintensiven Produkten wie Autos (viele Motor-/Ausstattungsvarianten) online funktioniert, beweist Tesla - hier gibt es erst gar keine Händler, der Hersteller verkauft selbst online-konfigurierte Fahrzeuge. Aber das ein komplettes, bestehendes Händlernetz zugunsten eines Mittlers übersprungen wird, ist schon heftig. Hier zeigt sich nicht nur, wie online den Handel verändert, sondern auch, wie aggressiv sich amazon neue Produktlinien einverleibt, um weiter zu wachsen. Den genannten Preisvorteil kann bestimmt kein Autohaus bieten, andere Faktoren (persönliche Betreuung auch nach dem Kauf, Kulanz bei Reparaturen) hingegen schon.

    Analog dazu kann man sicher die Entwicklung im Buchhhandel betrachten. Algorythmische, auf Verkaufshistorie beruhende Empfehlungen vs. persönliche Tipps, einzigartiges Sortiment und individuelle Kundenkenntnis.

    Es bleibt spannend, zu beobachten für welchen (Vertriebs-)Weg sich die Kunden entscheiden, und wie sich der online-Handel insgesamt weiter entwickelt ...