Beiträge von prehistory

    Bei Amazon wird ja dein Angebot mit den Angeboten anderer Händler "zusammengelegt". Wenn man nicht gerade der einzige ist, der das
    Buch anbietet, kann man nicht unbedingt enscheiden, wass letztendlich im Titel steht.

    Nehmen wir mal an, Band 1 und 2 haben dieselbe ISBN, weil die Bücher ursprünglich zusammen in einem Pappschuber verkauft wurden. Nehmen wir an, du hast diesen Pappschuber mit beiden Büchern, jemand anders hat nur Band 1 und weiß nicht, dass es eigentlich ein Set mit einer gemeinsamen ISBN ist.

    Die beiden Angebote stehen dann, da sie dieselbe ISBN haben bei Amazon zusammen mit einem gemeinsamen Titel.

    Ebay will mehr Provision als die anderen Plattformen, man soll dann noch ein paar Prozent mehr zahlen, um die Artikel zu bewerben.. und die Käufer machen niedrigere Preisvorschläge als zB auf Booklooker oder Buchfreund.

    Für mich ist das Hauptprpoblem auf Ebay sind die Shop-Kosten. Die anderen schwachen Plattformen verlangen wenigstens keine Grundgebühren.

    Ich habe Ebay nur noch in den Wintermonaten. In den letzten Jahren habe ich immer im April den Shop gekündigt, weil nichts mehr lief und dann im September/Oktober wieder eröffnet.

    Bei Amazon bekommt der Kunde aus Drittländern ja auch das Buch zum Nettopreis. Aber Amazon zieht die Ust vom Preis der Ware ab, jedoch nicht von meiner Versandkostenpauschale für das betreffende Land.

    Zitat

    Eine grundsätzliche Ungerechtigkeit, dass bei Geschäften mit Drittländern in der Antiquariatsbranche die gängige Praxis zu herrschen scheint Brutto für Netto zu berechnen.

    So kann man das sehen. Bei Verkäufen über die eine oder andere Plattform ist das so. Man weiß das und es fließt ja auch letztlich in die Berechnung der Versandpauschalen in die betreffenden Länder ein. Ein etwas höherer Buchpreis ist leichter zu vermitteln als sehr hohe Versandkosten. Das sind ja auch die Länder, in die die tatsächlichen DHL Versandkosten relativ hoch sind.

    Ich habe heute über EBAY ein Buch nach Großbritannien verkauft.

    Offenbar bekomme ich den Nettobetrag vom Verkaufspreis aber auch von den Versandkosten.

    Ist das schon länger so? Das mit dem Verkaufspreis sehe ich ja ein, aber die Versandkostenpauschale für UK habe ich ja ausschließlich für außereuropäischen Versand berechnet, also war die ja schon netto gedacht. Da müsste ich ja jetzt noch MwSt auf meine Versandkosten schlagen, damit Ebay sie mir wieder abziehen kann?

    Gib mal bei MIAS deine eigene UStId ein und prüfe ob die Adresse dabei steht.

    Ich hatte neulich mal wieder eine Überprüfung von Amazon. Die hatten zwischen Weihnachten und Neujahr geschrieben, dass die Adresse bei meiner UStId nicht mit meiner Adresse übereinstimmt. Ich dachte auch es läge evtl an Straße oder Strasse oder str.

    Aber tatsächlich stand da überhaupt keine Adresse. Ich habe dann MIAS angeschrieben. Das war ein Fehler. Die haben mir erst 2 Wochen später geantwortet, dass sie nicht zuständig sind. Zuständig sind die nationalen Finanzämter, die es dann an die MIAS weiter leiten.

    Ich hatte diese Woche eine Kundin, die mich mehrmals wegen eines Notenhefts für 8 EUR anrief.

    Erst sollte ich es ihr zuschicken, dann wollte sie es bei mir abholen. Im Hintergrund hörte ich dann immer ihren Mann, der ihr erklärte, wo mein Ortsteil ist... Beim nächten Anruf sollte ich es ihr doch zuschicken - wenn es mir nichts ausmacht :lol:

    Beim nächsten Anruf wollte sie es dann doch lieber abholen, weil man nicht wissen konnte, ob es rechtzeitig ankommt. Im Hintergrund dann wieder der Mann: "Weißt du wo das ist !!!". Am Abend rief sie dann nochmal an, ihr Mann hatte sie überzeugt, dass das doch recht weit von ihnen entfernt ist. Ich sollte es ihr dann doch, wenn es mir nichts ausmacht, zuschicken...

    Ich persönlich halte diese Formulierung aus Gründen von eventuellen Abmahngefahren auch nicht gerade für glücklich. Mir ist bekannt das diese Formulierung von mehreren Händlern benutzt wird.

    Noch dazu wird jedem Käufer beim Kauf über Abebooks und ZVAB klar angezeigt, das es sich um vorläufige Versandkosten handelt. Und bei schweren Büchern der Verkäufer einen Portoerhöhung beantragen kann.

    Zum Glück ist das Thema ja bald ausgestanden. Wobei man mit Zeit gelernt hat, das diese Versandkostenpauschalierung auch für uns Verkäufer manchmal auch einen Vorteil haben kann.

    Da stimme ich dir zu. Ich persönlich habe bei AbeBooks für Deutschland eine Pauschale, mit der ich unterm Strich ganz gut wegkomme, auch wenn ich manchmal drauf zahle. Ich denke, ich werde das so lassen. Die Pfennigfuchser können meine leichten Bücher dann über BL oder Buchfreund bestellen.

    Für Auslandsbestellungen werde ich dann die Versandkosten nach Gewicht berechnen.

    Wenn man auf der ZVAB Seite unter den Versandkosten "innerhalb Deutschlands" anklickt, geht ein Fenster auf. Dort erscheint unter den Versandkosten ein Feld, dass man selbst frei gestalten kann, darunter der standardmäßige Text:

    "* Lieferzeiten sind geschätzte Angaben des Versandunternehmens und können nicht garantiert werden. Bei einer Auslandsbestellung kann es im Falle einer Zollkontrolle zu Lieferverzögerungen kommen. Falls das bestellte Buch besonders schwer oder von speziellem Format ist, erhalten Sie vom Verkäufer unter Umständen eine Anfrage zur Erhöhung der Versandkosten."

    Letzteres kann man nicht ändern oder abstellen.

    Noch eine Verständnisfrage: Entität ist eine neutrale Bezeichnung, die sowohl geschlechtsneutral für Einzelunternehmer/in stehen kann, könnte aber auch eine andere Unternehmensform mit mehreren Personen bezeichnen? Falls das so ist, ist vielleicht das der Grund, warum sie nicht wissen, welche Nummer sie breuchen? Ich als Einzelunternehmerin musste meine Steuer ID und meine USt Id. angeben.

    Wenn Kathrin einach "none" geschrieben hat und das Formular es akzptiert hat, muss das Formular so programmiert sein, dass es "irgendeine Nummer" akzeptiert.

    Ich bekam bei der USt Id zunächst eine Fehlermeldung, weil ich sie falsch eingegeben hatte, dh an der Stelle wusste das Formular genau, wie lang sie sein muss.

    Ich hatte in letzer Zeit 2 Bestellungen aus der Thomasstr.

    Wagner über Buchfreund 2 Bücher mit Versand 69 EUR, Goller über das ZVAB 188 EUR. Wagner mit dem Zusatz dass ich per DHL verschicken soll.

    Ich habe beides über DHL verschickt. Laut Sendungsverfolgung sind sie angekommen. Bei der Wangner Sendung steht Empfänger orig. in der Sendungsverfolgung.

    Das Zahlungsziel 14 Tage ist aber noch nicht erreicht. Da kann ich wohl noch keine Anzeige erstatten.

    Sind alles Bücher übers Bergsteigen.

    Ich habe auch keine Antwort. Aber ich kann bestätigen, dass ich schon solche übersetzten Angebote gesehen habe. Das Problem ist ja nicht nur, dass etwas falsch übersetzt wurde, sondern dass die Buchtitel auch übersetzt werden.

    Es ist ja ein Unterschied, ob ich z.B. "Gullivers Reisen" oder "Guliver's Travels" anbiete. Im ersten Fall gehe ich davon aus, dass es die deutsche Version ist, im zweiten die englische. Nun sieht man aber anhand des Artikelfotos bei dem einen oder anderen Händler, dass das angebotene Buch in einer anderen Sprache ist als der Titel im Angebot vermuten lässt. Der Käufer merkt es vielleicht nicht, (evtl ist da ja auch ein Dummie-Bild) und bestellt das falsche.