Der Streit schwelt ja schon lange, wie dass denn mit Urheberrechten bei von anderen Nutzern oder Händlern hochgeladenen Artikelbildern sei.
Nun hat das OLG Köln bestätigt, dass die AGB von amazon, die die Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern vorsehen, rechtens sind.
http://irights.info/artikel/amazon…er-nutzen/25078
Damit läuft man nun offenbar keine Gefahr mehr, für Urheberrechtsverstöße wegen der Bildnutzung abgemahnt zu werden, wenn man sich an ein bestehendes Angebot anhängt.