Amazon-Händler dürfen Fotos anderer Teilnehmer nutzen

  • Der Streit schwelt ja schon lange, wie dass denn mit Urheberrechten bei von anderen Nutzern oder Händlern hochgeladenen Artikelbildern sei.

    Nun hat das OLG Köln bestätigt, dass die AGB von amazon, die die Abtretung der Nutzungsrechte an den Bildern vorsehen, rechtens sind.

    http://irights.info/artikel/amazon…er-nutzen/25078

    Damit läuft man nun offenbar keine Gefahr mehr, für Urheberrechtsverstöße wegen der Bildnutzung abgemahnt zu werden, wenn man sich an ein bestehendes Angebot anhängt.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre sicher begrüßenswert. Problematisch ist aber auch, wenn jemand Bilder von Amazon auf eBay verwendet. Stellt sich die Frage, ob die Rechteabtretung nur für Amazon gilt oder auch für andere Marktplätze. Schließlich kann man über diverse Amazon-Schnittstellen die Bilder auch auf andere Portale stellen.

    Gruß,
    Stefan

  • So beruhigend die Entscheidung erstmal für Market-Place-Verkäufer ist, birgt das Anhängen an bereits bestehende Artikel aber auch Risiken, wie dieses Urteil des LG Arnsberg zeigt:

    Zitat

    Verkäufer, die auf dem "Amazon-Marketplace" ihre Waren anbieten, haften auch für irreführende Produktbeschreibungen von Amazon selbst. [...] Dem Urteil zufolge unterliegen Marketplace-Händler weitreichenden und umfassenden Prüfungspflichten. Um Werbeanzeigen für ihre Produkte rechtskonform zu gestalten, sollten sie besonders auf die Produktbeschreibungen ihrer Angebote und der damit verbundenen Illustrierung achten. Auch sollten Händler Produktbeschreibungen, die von Amazon oder Dritten stammen, nicht ungeprüft übernehmen.


    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/mel…on-2583569.html

    Bei Büchern ist die Gefahr sicher geringer, weil die allermeisten Katalogeinträge aus dem VLB stammen und die Bilder meist nur das reine Buchcover ohne "Hintergrund" zeigen. Aber gerade bei von anderen Händlern angelegten Produktdetailseiten antiquarischer Bücher sind oft Fehler enthalten. Liefert man dann nicht das Buch wie dort beschrieben, haftet man als Verkäufer für den Fehler. Das sieht übrigens auch amazon bei einem daraus resultierenden A-Z-Antrag so: https://sellercentral.amazon.de/forums/thread.…202327&#1202327

    Es gibt bei jedem Artikel/Buch einen Link unterhalb der Überschrift "Produktinformation", mit dem man die Produktinformationen aktualisieren kann. Bei Angabe einer guten Quelle (buchhandel.de, Verlagshomepage) wird die Richtigstellung bei uns in allen Fällen zügig übernommen. Falsche Bilder kann man hier auch melden.

    Stefan: Das würde ich verneinen, da man mit den AGB nur amazon

    Zitat

    das nicht-ausschließliche, unentgeltliche, unterlizenzierbare und übertragbare Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Übersetzung, Herstellung abgeleiteter Werke, Verbreitung und Wiedergabe dieser Inhalte weltweit in allen Medien

    gewährt.

    Das ist bei Buchcovern wohl nicht problematisch, weil hier sich hier die Frage nach einer urheberrechtlich relevanten "Schöpfungshöhe" aus dem reinen Abfotographieren stellt und eher zu keinem Schutz führt. In anderen Kategorien (Spielzeug, Bekleidung, wo Produktbilder oft von einem Händler/Hersteller aufwendig inszeniert werden) sollte die Nutzung der Artikelbilder auf anderen Kanälen ohne die explizite Einwilligung des Urhebers - nicht amazons - nicht erfolgen.

    (Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!)