1 Monat Widerrufsrecht für die eBay-Garantie

  • Die meisten eBay-Verkäufer bieten ja 'freiwillig' ein verlängertes Widerrufsrecht von 1 Monat statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage, um in den Genuss der Vorzüge der ebay-Garantie zu gelangen. Also Rabatt auf die Verkaufsprovision, bessere Sichtbarkeit der Angebote in der Suche, Kennzeichnung mit grünem Siegel etc.

    Dass dies auch rechtlich zulässig ist, ergibt sich aus § 312k, Abs 1 BGB, der die Bestimmungen zum Widerrufsrecht regelt, wo es heißt:

    Zitat

    Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden.


    Da eine Verlängerung aber zum VORTEIL des Verbrauchers dient, ist das also grundsätzlich kein Problem.

    Wie sieht es aber mit dem gesetzlichen Muster zur Widerrufsbelehrung aus, das ja nur die 14-Tage Frist vorsieht?

    Das kann und muss natürlich angepasst werden, wenn von der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgewichen wird. So hat jüngst das OLG Frankfurt a.M entschieden:

    Zitat

    Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 7.5.2015, 6 W 42/15) entschied nun, dass diese Verlängerung der Widerrufsfrist die Belehrung nicht falsch mache, sondern unbedenklich möglich sei und die Belehrung trotz dieser Änderung mit den Vorgaben der §§ 312d I, 312g BGB i.V.m. Art. 246a II Nr. 1 EGBGB vereinbar sei.


    Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/06/01/dar…aengert-werden/

    Wer aiso auch 1 Monat Widerrufsfrist bei eBay (oder anderswo) einräumt, muss das so auch in die Widerrufsbelehrung schreiben. Die Einstellung zur Frist bei eBay unter "Rechtliche Informationen des Verkäufers" reicht nicht, wenn sich das dann mit der WRB widerspricht. (hab ich leider schon häufig bei eBay so gesehen :shock: )

    Ergänzung 29.06.: Auch Herr RA Solmecke hat das auf antiquariatsrecht.de bestätigt:

    Zitat

    [Es] sei entscheidend, dass es sich hier um eine Regelung zugunsten der Verbraucher handelt. In dem Fall könne die zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster abweichend geändert werden.


    Quelle: http://www.antiquariatsrecht.de/widerrufsrecht…rt-werden-2199/

    Disclaimer: Wie bei allen Rechtsfragen gilt auch hier: Im Zweifel an der korrekten Umsetzung unbedingt den Rechtsbeistand des Vertrauen konsultieren.