- Offizieller Beitrag
ZitatAchtung! Online-Abmahnfalle: Hat ein Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreibt, für seine Kunden eine Service-Telefonnummer eingerichtet, muss er diese, ebenso wie eine Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse auch in der von ihm verwendeten gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung angeben. Das entschied das OLG Schleswig.