Anlegen einer neuen Rechnungsnummer zum Jahreswechsel

  • Hallo in die Runde,

    ich falle mal gleich mit der Tür ins Haus, um niemanden von seinem verdienten WE lange abzuhalten :

    Es ist mir nicht möglich eine neue Rechnungsnummer Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben und oder Zeichen wie zum Beispiel 2024-00001 in der Konfiguration-Nummernkreise zu generieren. Wo ist da der Trick?

    Viel wichtiger mein zweites Anliegen, da ich die Veränderung bis zum 10.01. unserem FA mitgeteilt haben muss, damit es für dieses Jahr noch greift!

    Ist hier jemand der Erfahrung mit Differenzbesteuerung USt. und im speziellen Gesamtdifferenzbesteuerung USt. hat?

    Ich hätte 1 bis … Fragen.

    Viele Grüße, Doro

  • Es ist mir nicht möglich eine neue Rechnungsnummer Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben und oder Zeichen wie zum Beispiel 2024-00001 in der Konfiguration-Nummernkreise zu generieren. Wo ist da der Trick?

    whBOOK unterstüzt nur reine Zahlen als Rechnungsnummer (und Buch-Bestellnummer). Die meisten mir bekannten Händler arbeiten aber einfach mit fortlaufenden Rechnungsnummern.

  • Hi, hm mit den Rechnungsnummer find ich das schade. Warum besteht dann überhaupt die Möglichkeit den nummerkreis der Rechnungen zu ändern?

    Macht ja dann wenig Sinn , oder?
    Wir haben auf den Kontoauszügen sehr viele Zahlenreihen von den Kunden und das ist auch der Grund, warum wir das noch händisch machen.

    Übersichtlicher wären eben kürzere 😅

  • hier sind ein paar Antworten (bestimmt nicht alle) : https://www.haufe.de/finance/haufe-…_HI1976598.html

    Danke für deine Antwort, die Theorie hab ich in den letzten Monaten in vielen Vorlesungen erhalten 🧐

    Leider wiedersprechen sich aber Gesetzestexte und Anwendung bei zum Beispiel „Haufe“, bzw. interpretiert hier wohl jeder was er mag…..Steuerberater, Finanzämter u.a.
    Die Praxis scheint auslegungssache zu sein.

    Daher bräuchte ich jemanden der Gesamtfifferenz praktiziert oder praktiziert hat.

  • Danke für deine Antwort, die Theorie hab ich in den letzten Monaten in vielen Vorlesungen erhalten 🧐

    Leider wiedersprechen sich aber Gesetzestexte und Anwendung bei zum Beispiel „Haufe“, bzw. interpretiert hier wohl jeder was er mag…..Steuerberater, Finanzämter u.a.
    Die Praxis scheint auslegungssache zu sein.

    Daher bräuchte ich jemanden der Gesamtfifferenz praktiziert oder praktiziert hat.

    Hallo, wir nutzen sie (soweit sie möglich ist). Mittlerweile habe ich aber bei der Differenzbesteuerung so viele Interpretationen gesehen, dass es am Ende vermutlich auf das jeweilige Finanzamt ankommt. Und meine Erfahrung ist, dass die weitaus meisten dort kaum eine Ahnung von dem Thema haben.

    Beispiel: Wir handeln nicht nur mit Büchern, daher auf Anraten des Steuerberaters vor einigen Jahren Differenzbesteuerung gewählt. Klar ist, dass bei Differenzbesteuerung immer 19% anzuwenden ist auf die Differenz. Letztes Jahr mit einer Buchhalterin gesprochen, die meinte, dass man für die Bücher auch 7% auf den Gesamtverkaufsbetrag wählen könne und alles andere weiter differenzbesteuert wird. Der Steuerberater sagte damals, genau das sei nicht möglich. Beim Finanzamt: Eine Mitarbeiterin sagt ja, die andere nein. Da ich einen neuen Steuerberater suche bin ich mal gespannt, was der sagt.

    Gesamtdifferenz finde ich bei Büchern einerseits praktisch, andererseits auch problematisch bei größeren Bibliotheken.

    Einmal editiert, zuletzt von Buchkanzlei (8. Januar 2024 um 16:56)

  • Hallo, wir nutzen sie (soweit sie möglich ist). Mittlerweile habe ich aber bei der Differenzbesteuerung so viele Interpretationen gesehen, dass es am Ende vermutlich auf das jeweilige Finanzamt ankommt. Und meine Erfahrung ist, dass die weitaus meisten dort kaum eine Ahnung von dem Thema haben.

    Wenn das FA keine Ahnung hat, ist nix Neues 🤯

    Aber das von mir befragte große steuerbüros mir antworten, der Händler muss doch wissen, wie er was versteuern will und das wäre nicht die Aufgabe eines Steuerberaters einem das bestmögliche Besteuerungsmodell aufzuzeigen 🤬

    Da ist dann doch die Berufsbezeichnung des SteuerBERATERS sehr irreführend…..

    Ihr macht Differenzbesteuerung oder GESAMTdifferenzbesteuerung?
    Gesamtdifferenzbesteuerung geht nur alleine und ist für 2 Jahre festgeschrieben, wenn man sich dafür entscheidet.

  • Wenn das FA keine Ahnung hat, ist nix Neues 🤯

    Aber das von mir befragte große steuerbüros mir antworten, der Händler muss doch wissen, wie er was versteuern will und das wäre nicht die Aufgabe eines Steuerberaters einem das bestmögliche Besteuerungsmodell aufzuzeigen 🤬

    Da ist dann doch die Berufsbezeichnung des SteuerBERATERS sehr irreführend…..

    Ihr macht Differenzbesteuerung oder GESAMTdifferenzbesteuerung?
    Gesamtdifferenzbesteuerung geht nur alleine und ist für 2 Jahre festgeschrieben, wenn man sich dafür entscheidet.

    Die Gesamtdifferenz ist für Wareneinkäufe bis 500 Euro machbar. Darüber hinaus muss die Einzeldifferenz gebildet werden. Bei Käufen über 500 Euro sind, so unser Steuerberater, so lange Gegenstände zu entnehmen (und einzeln zu versteuern), bis der Wert auf 500 Euro sinkt.

  • Hi, hm mit den Rechnungsnummer find ich das schade. Warum besteht dann überhaupt die Möglichkeit den nummerkreis der Rechnungen zu ändern?

    Macht ja dann wenig Sinn , oder?

    Primär für den Start von neuen Händlern, die evtl. vorher schon mit einer anderen Software gearbeitet haben oder anderweitig Rechnungen geschrieben haben. Bei einem solchem Systemwechsel kann eine Abgrenzung Sinn machen, alleine schon für die eigene Übersicht.

    Ich weiß persönlich von einem Händler, welcher immer zum Jahreswechsel den Nummerkreis ändert. Kann gemacht werden, mir wäre aber kein Mehrwert gegenüber fortlaufenden Nummern bekannt. Datum steht ja mit auf der Rechnung.

    Möglichkeit besteht, allerdings halt nur mit Zahlen ohne weitere Zeichen, sollten also entsprechend ein paar 0 Stellen nach der 2024 mit eingeplant werden.

    Wir haben auf den Kontoauszügen sehr viele Zahlenreihen von den Kunden und das ist auch der Grund, warum wir das noch händisch machen.

    Übersichtlicher wären eben kürzere 😅

    Da kann das Kontoauszugsmodul durchaus helfen. Die elektronischen Kontoauszüge werden von euch hochgeladen und dann habt ihr eine matching Übersicht, um die Vorgänge des Kontoauszugs euren Rechnungen zuzuordnen.

    Gibt davon neuerdings auch einen Nachbau in whBOOK Web, welcher von 1-2 Händlern genutzt/getestet wird. Bei Interesse gerne melden.

  • Primär für den Start von neuen Händlern, die evtl. vorher schon mit einer anderen Software gearbeitet haben oder anderweitig Rechnungen geschrieben haben. Bei einem solchem Systemwechsel kann eine Abgrenzung Sinn machen, alleine schon für die eigene Übersicht.

    Ich weiß persönlich von einem Händler, welcher immer zum Jahreswechsel den Nummerkreis ändert. Kann gemacht werden, mir wäre aber kein Mehrwert gegenüber fortlaufenden Nummern bekannt. Datum steht ja mit auf der Rechnung.

    Möglichkeit besteht, allerdings halt nur mit Zahlen ohne weitere Zeichen, sollten also entsprechend ein paar 0 Stellen nach der 2024 mit eingeplant werden.

    Da kann das Kontoauszugsmodul durchaus helfen. Die elektronischen Kontoauszüge werden von euch hochgeladen und dann habt ihr eine matching Übersicht, um die Vorgänge des Kontoauszugs euren Rechnungen zuzuordnen.

    Gibt davon neuerdings auch einen Nachbau in whBOOK Web, welcher von 1-2 Händlern genutzt/getestet wird. Bei Interesse gerne melden.

    :thumbup:

  • Die Gesamtdifferenz ist für Wareneinkäufe bis 500 Euro machbar.

    Und genau da ist der Knackpunkt. Das scheinen viele falsch zu interpretieren….auch Haufe…wobei Haufe sich bei dieser Thematik in seinen verschiedenen Beiträgen widerspricht und am Ende doch wieder da ist, wo das Gesetz es vorschreibt….

    Ich bin morgen beim FA und kläre das …und wenn ich mich vor deren Haus festkleben muss, bis sie die Gesetze anwenden, wofür diese gemacht wurden. 🤪

    Ich persönlich halte es für Diebstahl, den gleichen Artikel zweimal und häufiger zu besteuern und wir Händler haben dadurch einen großen Wettbewerbsnachteil gegenüber privatanbietern, die steuerfrei verkaufen. Genau dafür wurde ja die Differenzbesteuerung gemacht.

    ich werde berichten

  • Und genau da ist der Knackpunkt. Das scheinen viele falsch zu interpretieren….auch Haufe…wobei Haufe sich bei dieser Thematik in seinen verschiedenen Beiträgen widerspricht und am Ende doch wieder da ist, wo das Gesetz es vorschreibt….

    Ich bin morgen beim FA und kläre das …und wenn ich mich vor deren Haus festkleben muss, bis sie die Gesetze anwenden, wofür diese gemacht wurden. 🤪

    Ich persönlich halte es für Diebstahl, den gleichen Artikel zweimal und häufiger zu besteuern und wir Händler haben dadurch einen großen Wettbewerbsnachteil gegenüber privatanbietern, die steuerfrei verkaufen. Genau dafür wurde ja die Differenzbesteuerung gemacht.

    ich werde berichten

    Ich bin da sehr gespannt. Eine mehrfache Besteuerung gibt es bei uns zumindest nicht. Wir haben dann halt die teuren Gegenstände entnommen und einzeln versteuert. Man kann den Gesetzestext meines Erachtens unterschiedlich interpretieren:
    1. Bei Einkäufen bis 500 Euro kann die Gesamtdifferenz angewendet werden, wenn der Betrag darüber hinausgeht, entnimmt man so lange Gegenstände, die einzeln versteuert werden, bis man auf 500 Euro kommt. Die Werte der Gegenstände sind sachgerecht zu schätzen.

    oder:

    2. Gegenstände bis 500 Euro Wert können im Rahmen der Gesamtdifferenz versteuert werden, jeder Gegenstand, der einen höheren Einkaufswert hat, muss einzeln versteuert werden. Also wenn ich bspw. eine Bibliothek für 2.000 Euro kaufe und ein Buch darin mit 800 Euro ansetze, dann kann ich 1.200 Euro per Gesamtdifferenz versteuern, das 800 Euro-Buch ist einzeln zu versteuern.

    Meiner Erinnerung nach hat unser Steuerberater damals im Kommentar zum Umsatzsteuergesetz die erste Interpretation gefunden. Ich finde sie unpraktisch aber ich komme damit zurecht (auch wenn sie unvorteilhaft ist für mich). Vielleicht sollte ich mir mal den aktuellsten Kommentar zum UStG zulegen, könnte sich lohnen. Urteile zum Thema Differenzbesteuerung habe ich auf die Schnelle nur ein paar gefunden und sie bezogen sich auf die Umsatzsteuerpflicht für vermeintliche Privatverkäufer.