Moin,
so wie ich den Händlerbund verstanden habe (Omnibus: Das sind die drei neuen Abmahnfallen (haendlerbund.de), muss man um den 28.05. herum wegen einer sog. "Omnibus-Richtlinie" eine aktualisierte Widerrufslehrung verwenden. Dazu meine Frage zu ebay ans Whbook-Team: Wir haben ja sowohl in der whbook-ebay-Konfiguration als aber auch in unseren ebay-Einstellungen im ebay-Händlerbereich eine Widerrufsbelehrung hinterlegt (diese zweite Möglichkeit gibt es wohl erst seit einiger Zeit?), aber welche der beiden hinterlegten Widerrufsbelehrungen wird dann tatsächlich von ebay verwendet. Die Widerrufsbelehrung in der whbook-ebay-Konfiguration müsste man ja theoretisch 30 Tage vor dem 28.05. einstellen, damit zum 28.05. dann einmal alle Artikel mit der Änderung durchgelaufen sind, oder? Aber 30 Tage vorher gibt es dann wohl die neuen Rechtstexte noch gar nicht. Das Problem wäre beseitigt, wenn ebay die in den ebay-Einstellungen im ebay-Händlerbereich hinterlegte Widerrufsbelehrung priorisiert, dann könnte man mit dieser auf einen Schlag alle Artitel zum 28.05. ändern.
Daher meine Frage: Welche der beiden Hinterlegungsmöglichkeiten wird von ebay priorisiert?
Oder habe ich eventuell alles falsch verstanden?
Grüße, Philip