Alte Fotos und Persönlichkeitsrechte

  • Ich katalogisiere mich gerade durch eine Sammlung privater Fotografien aus den 50er und 60 Jahren. Die Fotos sind auf Urlaubsreisen entstandene Hobbyaufnahmen, wohl in der eigenen Dunkelkammer entwickelt und gedruckt, aber teils vom Motiv, teils als Komposition spannend, weswegen wir sie zum Verkauf anbieten.

    Motive sind meist Landschaft und Architektur, aber immer mal wieder auch Straßenszenen, auf denen Menschen erkennbar sind; teils wird ein Bild erst durch die fotografierten Personen interessant.

    An der Stelle frage ich mich jetzt - wenn ich diese Bilder mit Produktfoto im Internet anbiete, muss ich Personen unkenntlich machen? Grobe Internetrecherche schien mir auszuspucken, dass Rechte am eigenen Bild 10 Jahre nach Ableben erlöschen; im Fall 'meiner' Sammlung wären die meisten Bilder also wohl unproblematisch, dazu sind die Aufnahmen nicht in Deutschland entstanden (im Sinne von wo kein Kläger da kein Dingens). Ich überlege aber, ob ich z.B. Gesichter von Kindern verpixeln soll.

    Hat sich jemand schon einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt und eine Meinung dazu?


    Mit Gruß, Cariboo

  • Wenn die Personen nur ein Beiwerk sind und zufällig mit fotografiert werden, ist es eher unbedenklich. Wenn das Bild erst durch die fotografierten Personen interessant ist, ist es nicht zulässig ohne Einwilligung:
    https://www.pixx.io/blog/eigene-bildrechte-fakten

    Auch bei Gebäuden können Rechte am Bild liegen je nach dem ob es von öffentlichem Grund gemacht wurde oder nicht:

    Panoramafreiheit: Fotografieren von und in Gebäuden | Fotorecht Seiler
    Was lässt die Panoramafreiheit als urheberrechtliche Schranke an Fotografien von und in Gebäuden zu. Verhältnis zum Eigentumsrecht. RA Seiler
    www.fotorecht-seiler.eu

    100% rechtssicher ist das wohl nicht zu machen, aber wahrscheinlich wo kein Kläger kein Dingens. Mit den Gebäuden ist es fast risikoreicher. Eventuell hat ein Geldgeier eine Software, wenn ein Foto von einem relevanten Gebäude im Internet auftaucht.

  • Danke für die Links, das ist interessant zu lesen.


    In dem Text geht es ja v.a. um die rechtliche Situation für das Erstellen einer Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt; ob sich das auf alte/historische Fotografien aus der Zeit vor der Fassung des heutigen Urheberrechts anwenden lässt, geht daraus nicht so ganz hervor. Ich würde doch meinen, dass Fotos im allgemeinen 'rechtssicher' sind, wenn sie denn zum Zeitpunkt der Aufnahme legal gemacht wurden.


    Ich hatte Folgendes gefunden:

    OPUS 4 | Kleine Handreichung zum Umgang mit historischen Fotos bei Online-Projekten

    ("Kleine Handreichung zum Umgang mit historischen Fotos bei Online-Projekten" von P. Klimpel)


    Da wird erstens das Recht des Fotografen o.ä. am Bild besprochen, zweitens das Persönlichkeitsrecht evtl. abgebildeter Personen. Allerdings geht es in dem Flyer um Abbildungen zum Zweck der Publikation - eine Publikation habe ich ja nicht vor, deshalb war mir die Anwendbarkeit auf meine 'Produktabbildungen' zu den alten Fotos ebenfalls nicht so ganz klar (da ja mit meinem Katalogeintrag keine bleibende Publikation geschaffen, und ich die Bilder nicht zum Verkauf vervielfältige o.ä.).

  • Viele Leute, die bei Ebay Fotos anbieten haben auch einen Kopierschutz darauf.

    Darüber solltest du evtl auch nachdenken, damit die Bilder nicht von dir geklaut werden.

    Wenn du die Gesichter (aus anderen Gründen) verpixelt hast hilft das ja vielleicht auch schon.