Ich katalogisiere mich gerade durch eine Sammlung privater Fotografien aus den 50er und 60 Jahren. Die Fotos sind auf Urlaubsreisen entstandene Hobbyaufnahmen, wohl in der eigenen Dunkelkammer entwickelt und gedruckt, aber teils vom Motiv, teils als Komposition spannend, weswegen wir sie zum Verkauf anbieten.
Motive sind meist Landschaft und Architektur, aber immer mal wieder auch Straßenszenen, auf denen Menschen erkennbar sind; teils wird ein Bild erst durch die fotografierten Personen interessant.
An der Stelle frage ich mich jetzt - wenn ich diese Bilder mit Produktfoto im Internet anbiete, muss ich Personen unkenntlich machen? Grobe Internetrecherche schien mir auszuspucken, dass Rechte am eigenen Bild 10 Jahre nach Ableben erlöschen; im Fall 'meiner' Sammlung wären die meisten Bilder also wohl unproblematisch, dazu sind die Aufnahmen nicht in Deutschland entstanden (im Sinne von wo kein Kläger da kein Dingens). Ich überlege aber, ob ich z.B. Gesichter von Kindern verpixeln soll.
Hat sich jemand schon einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt und eine Meinung dazu?
Mit Gruß, Cariboo